Kind verletzt sich auf Nachbarsgrundstück - Wer haftet?
Hallo zusammen! Ich habe eine Frage, bei der die rechtliche Auslegung der Haftungsfrage eine Rolle spielt.
Ein 5-jähriges Kind spielt auf dem Nachbarsgrundstück, das vom eigenen Grundstück nur durch eine Auffahrt, nicht durch einen Zaun, getrennt ist. Der Vater schaut seinem Kind beim Spielen zu. Das Kind verletzt sich dabei durch ein herabstürzendes, nicht ausreichend gesichertes Teil auf dem Grundstück des Nachbarn.
Die Versicherung des Vaters zahlt den Schaden vorerst, möchte den Betrag aber nun vom Nachbarn erstattet haben, da dieser für eine nicht ausreichende Sicherung auf seinem Grundstück gesorgt hat. Ist das möglich? Und falls ja, wie ließe sich das rechtlich begründen?
Vielen Dank :)
11 Antworten
ein Zaun ist eine Angelegenheit von 2 Parteien. Also kann dem Nachbarn hier nicht die Schuld dafür gegeben werden, dass sein Grundstück frei zugängig ist, denn es ist ja auch eure "Schuld" dass das offen ist. Ein Kind mit 5 Jahren kann Gefahren nicht erkennen deshalb unterliegt es der Aufsichtspflicht. diese wurde versäumt, denn der Vater hätte sich umsehen MÜSSN, ob alles dort Kindgerecht zum spielen ist. Das Kind hat übrigens auf dem Nachbargrundstück nichts verloren und das hätte der Vater unterbinden müssen. Ich muss als Nachbar mein Grundstück nicht kindersicher machen, nur weil ein Kind in der Nachbarschaft wohnt. Verletzung der Aufsichtspflicht, unerlaubtes (???) betreten eines fremden Grundstücks.....das ist Eigenverschulden und den Nachbarn trifft keine Schuld. Warum sollte also die Versicherung des Nachbarn bezahlen......Ausserdem, um welchen Schaden handelt es sich denn?
doch.....aber so wie das geschrieben war, hat nicht mal der Vater gesehen, dass da was gefährlich ist. also muss es der Nachbar doch nicht zwangsweise gewußt haben dass da was unsicher ist. So war das gemeint.....
Um die Frage ausreichend beantworten zu können, brauche ich noch etwas Wissen:
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Wusste der Grundstücksinhaber (ich gehe mal davon aus, dass das du bist) von dem spielenden Kind auf seinem Garten?
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Welche Versicherung will den Schaden zurück?
Ist das möglich?
Theoretisch ja. In diesem praktischen Fall bin ich mir nicht sicher.
Und falls ja, wie ließe sich das rechtlich begründen?
Vermutlich kennst du die Streupflicht. Wenn es glatt, musst du deine Wege streuen, damit der Postbote beispielsweise nicht ausrutscht und sich verletzt. Unter denselben Haftungsanspruch fällt das auch. Der Grundstückseigentümer muss alles dafür machen, dass niemand durch das Haus oder das Grundstück mit den darin befindlichen Pflanzen zu Schaden kommt.
Anderes Beispiel:
Du hast einen morschen Baum auf deinem Grundstück, von dem du weißt, dass jederzeit ein Ast abbrechen könnte. Dieser Baum steht direkt am Zaun und hängt teilweise über de Gehweg. Aber du unternimmst nichts wegen des Baums und lässt die morschen Äste einfach dran. Irgendwann bricht so ein morscher Ast ab und fällt auf einen Fußgänger und verletzt diesen. Du musst dafür haften, denn du hättest dafür sorgen müssen, dass die morschen Teile weggeschnitten werden, da eine Gefahr von ihnen droht.
Ist das Grundstück vom Eigentümer selbst bewohnt? Wenn ja, die Sache einfach der Privathaftpflichtversicherung melden.
Der Grundstückseigentümer wusste nichts davon... Bei der Versicherung handelt es sich um die Krankenversicherung. Vielen Dank schon mal!
Ah, das macht die Sache wesentlich komplizierter.
Der Vater hätte schon mal nicht zulassen dürfen, dass das Kind das fremde Grunstück nicht betritt.
Somit kann der Grundstückseigentümer nie die volle Haftung übernehmen.
Wie es mit einer Teilschuld aussieht, kann ich dir nicht genau sagen. Ob nun dem Eigentümer zu Lasten gelegt werden kann, dass er sein Grundstück nicht mit einem Zaun gesichert hat.
Aber vor allem die Krankenversicherung ist schnell dabei solche Ansprüche auf jemand anderen abzuwälzen. Praktisch gesehen würde ich den Fall der Privathaftpflichtversicherung oder Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung melden, damit die Versicherungen das untereinander ausmachen können.
Normalerweise trägt die Haftpflichtversicherung Schäden an dritte Personen oder Gegenständen. In diesem Fall aber hatte das Kind nichts auf dem Grundstück zu suchen und der Vater hätte die Aufsichtspflicht gehabt. Wenn jetzt die Versicherung des Vaters an dich herantritt, läßt du dich am besten anwaltlich beraten. Was natürlich teuer ist, aber anders kannst du dich wohl kaum wehren. Du solltest vorher schonmal der Hergang schriftlich niederschreiben, damit dir später Details nicht verloren gehen (Datum, Uhrzeit, was genau passiert ist, wo die Personen genau sich befanden, Fotos!!).
da kommt es auf genaue details an ob fahrlässigkeit im spiel ist und noch dazu wenn der vater nichts unternimmt wenn er schon zuschaut
Hallo DiOspeo,
welches Semester? -
Nachbargrundstück - und dann Spielen - ???
Grüssle
So Dinge wie Verkehrssicherungspflicht gibt es bei dir also nicht?