Schmerzensgeld gegenüber des Vermieter wegen Unfall am Gehweg durch vernachlässigung der Grundstuecks pflege?
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen? Meine Mutter ist nach dem Einkauf, worin sich in den Einkaufstüten auch 2 Glas Flaschen befanden auf dem Eingangsweg zu Haustür gestürzt durch eine aufgehebelte Bodenplatte. Die Bodenplatte ist durch eine Baumwurzel eines Baumes am Rand vom Gehweg aufgehebelt worden(Was alles zum Grundstück des Vermieters gehört, weil es eine Mietwohnanlage ist). Dies wurde schon mehrfach von anderen Mieter beim Vermieter angezeigt, aber es wurde nicht beseitig der Mängel. Durch die erwähnten Flaschen vom Einkauf, die beim Sturz natürlich kaputt gingen ist Sie mit dem Linken Handgelenk beim Sturz verletzt. Das Ergebniss aus dem Sturz ein Durchtrennter Nerv und beschädigtes Blutgefaess am linken Handgelenk, wodurch der kleine Finger taub ist und sie 3 Monate nun mit Schiene rumlaufen muss. Hinzu kommt die Heilung sehr langfristig ist, weil der Nerv eine Weile brauch um wieder zu heilen und gegebenfalls auch gar nicht heilen kann und eine Dauerschädigung davon tragen wird. Die Frage ist hat Sie Schadensersatzansprüche oder Recht auf Schmerzengeld?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort! lg
3 Antworten
Sie soll sich mit ihrer Krankenkasse kurz schließen. Diese hat bei einem Unfall natürlich ebenfalls das Interesse, die Behandlungskosten vom Verursacher erstattet zu bekommen.
Ganz so einfach ist das wiederum nicht. Ein Urteil spricht nicht eure Anwältin, sondern ein Gericht.
Der Anwältin ist es im Prinzip egal, wer den Prozess gewinnt, sie bekommt ihr Honorar auf jeden Fall.
Das ist richtig aber durch die Aussage des Technischen Leiter dieser Wohnbau Gesellschaft wird bestätigt das die Chancen gut stehen
Die Frage ist zu komplex, um sie anhand der von dir vorgetragenen Informationen zu beantworten.
Im Prinzip kommt es auf 3 Dinge an.
1. Ihr müsst dem Vermieter ein entsprechendes Verschulden nachweisen. Die Tatsache, dass es sich um seinen Baum und seine Platte handelte, ist hierfür nicht ausreichend.
2. Wenn die ausgehebelte Platte deutlich sichtbar und allgemein bekannt war, werdet ihr euch schwer tun, da deiner Mutter die Gefahr bekannt war und sie nicht entsprechend darauf reagiert hat.
3. Ihr müsstet den direkten Zusammenhang zwischen Sturz, Verletzungen und den daraus entstandenen und noch entstehenden Schäden aufzeigen und nachweisen. Auch das ist nicht einfach. Hier steckt der Teufel im Detail.
Wenn ihr das wirklich verfolgen wollt, solltet ihr euch von einem ensprechenden Fachanwalt erst mal beraten lassen. Das kostet erst mal ein paar Euro, aber dieser kann die Sache genauer unter die Lupe nehmen.
Der Termin beim Anwalt steht ja schon, wollte nur mal vorab gucken ob jemand was weiss wie sich das verhält.
Wie schon gesagt, ist eine Haftung hier verschuldensabhängig.
Wie genau das Verschulden aussieht, ist nicht klar. Leider beschreibst du nicht, wie hoch der Versatz war, wie deutlich es sichtbar war und inwieweit diese Falle dem Vermieter überhaupt als solche bekannt war.
also es ist vom Strassenrand aus gesehen nicht deutlich sichtbar schätze also 10-15 cm hoch der versatz
Deine Mutter wusste doch wie alle anderen auch von diesem Problem und hätte halt besser aufpassen müssen. War sie betrunken oder wie konnte das sonst passieren? Selber schuld, da ist nichts vom Vermieter zu holen.
Sie war nicht betrunken und ausserdem ist Sie Rentnerin und schon anfang 80 und hat ein sehschwäche... Also kann es passieren das man mal nicht dran denkt oder uebersieht die Stelle
Die Beeinträchtigung durch die Sehschwäche kann nicht dem Vermieter angelastet werden.
Der Vermieter ist aber nicht für ihre Altersgebrechen verantwortlich. Wenn sie die Stelle übersieht und nicht an die eigentlich bekannte Gefahr denkt, dann trifft doch den Vermieter keine Schuld.
Das hab ich ja nicht gesagt, aber man kann ihm doch eventuell die Vernachlässigung der Grundstueckspflege vorwerfen. Zumal erst letztens noch die Bäume zurück geschnitten wurde hätte das auffallen muessen und auch bekannt seinmüssen,da ja auch meldungen kamen desbezüglich
Aber aus der möglichen Vernächlässigung des Grundstücks kannst du für diesen Unfall keinen Nektar schlürfen.
Es gilt trotzdem die Verkehrssicherungspflicht. Daher meine Antwort bzgl. der Krankenkasse der Verunfallten.
Die Krankenkasse weiss mittlerweile bescheid und unsere Anwältin hat gesagt ihr steht Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Hinzu kommt das der Technische Leiter der Wohnbau Gesellschaft ebenfalls bestätigt hat das ihr dieses zusteht und er so Fälle schon selber innerhalb der Wohnbau Gesellschaft vorliegen hatte. Ihr steht wegen der Verkehrssorgepflicht von der Haftpflichtversicherung der Wohnbau Gesellschaft bis zu 20000 Euro zu je nach Schwerwiegenden Bleibe Schäden und Folgeschäden! Danke trotzdem für die Antworten