Ex-Freundin hat Anzeige gegen mich eingereicht (Schmerzensgeld für erlitten psychische Schäden/Behinderung)?
Meine Ex-Freundin hat mir mitgeteilt, sie hätte eine Anzeige gegen mich eingereicht.
Zum Zeitpunkt der Beziehung waren wir beide 15/16, mittlerweile sind wir beide 18.
Sie gilt als zu 30% behindert, da sie unter einer mittelschweren Epilepsie leidet. Diese Epilepsie soll durch die Beziehung mit mir entstanden sein.
Ich habe mich in vielen Dingen sehr falsch verhalten, habe Traumata, die sie bereits durch (mir nicht bekannte) vorhergegangene Ereignisse hatte, verschlimmert, und war in vielen Bereichen ein toxischer Einfluss auf ihr Leben. Ich habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt tätlich angegriffen oder sie sonst irgendwie physisch verletzt. Die psychischen Schäden, die ich hervorgerufen haben könnte, habe ich ebenfalls logischerweise nicht vorsätzlich verursacht.
Ihre Therapeutin hat ihr jedoch dazu geraten, mich anzuzeigen.
Die Frage ist nun, wie aussichtsreich eine Schmerzensgeldklage in diesem Fall sein kann. Da kein Vorsatz meinerseits nachgewiesen werden kann, sowie schon einige Jahre vergangen sind bzw wir damals beide minderjährig waren, kann ich mir kaum vorstellen, dass dabei was rumkommt.
Wie sieht in dieser Hinsicht die Rechtslage aus?
7 Antworten
Warte erst einmal ab, ob da überhaupt etwas kommt. Dann solltest du allerdings mit einem Anwalt sprechen. Sicher bekommst du eine Ladung zur Polizei, um zur Anzeige Auskunft zu geben. Dazu solltest du dich mit deinem Anwalt beraten.
Du warst zum Zeitpunkt des Geschehens minderjährig. Und rede dir nicht ein, daß du ihre Epilepsie verursacht haben könntest. Wenn sie vorher Traumata erlitten hatte, dann sind die Ursachen für ihre psychischen Problem wohl eher da zu suchen, denn was auch immer es war, damlas war sie noch jünger als zur Zeit euerer Beziehung.
Und wie ich schon in deiner anderen Frage als Antwort schrieb, solange alles, was ihr miteinander gemacht habt, einvernehmlich war, kann dir nichts passieren.
Aber du solltest dir einen Rechtsbeistand nehmen, sollte es tatsächlich zu einer Anzeige kommen. Dann kommt jedoch noch die Frage, ob es zu einer Anklage kommt, denn die Staatsanwaltschaft muss darüber entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnen.
Bleib erst einmal ruhig, außerdem in deiner letzten Frage war es die Freundin, die dich anzeigen wollte, nun ist es deinen Ex....
Hat sie behauptet- in seiner anderen Frage wollte die Freundin der Ex es machen. Ist alles etwas verworren. Sagen und tun isnd immer zweierlei.
Die Therapeutin ist nun mal keine Juristin. Insofern kannst du das gelassen abwarten, zumal ein Kausalzusammenhang schwer beweisbar sein wird.
na ja, ... was hat sie wohl für erfolgsaussichten??
so eine anzeige wird sich im sand verlaufen. da macht kein richter mit. mach dir keinen kopf. das ganze ist zum scheitern verurteilt. ihre therapeutin wird ihr das geraten haben, um ihr selbstwertgefühl zu stärken ohne sie darüber aufzuklären, dass so eine anzeige keine chance hat , es wird abgewiesen werden. kein richter eröffnet wegen so einem kram eine verhandlung. vergiss es.
ach ja, epilepsie wird so garantiert nich ausgelöst. also garantiert nicht. das hat körperliche ursachen und sonst gar nichts. mit eurer beziehung hat das nix zu tun. das sollte so eine therapeutin auch wissen... komisch das ganze...
und...mach dich net verrückt. geld für einen anwalt rauszuhauen ist idiotisch. sollte es jemals zu einer verhandlung kommen, was nicht passieren wird, dann kannst du immer noch deine einkommensverhältnisse angeben und bekommst einen pflichtverteidiger zur seite gestellt. mach dir keinen unnötigen stress.
Ich sehe die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage unterhalb von einem Prozent.
Mit der Anzeige hat das allerdings nichts zu tun.
Ich würde dir raten definitiv einen Anwalt aufzusuchen.
Der kann dir das dann auch besser erklären als wir hier im Forum!
lg
Laut Frage ist die Anzeige bereits erfolgt.