Abgemeldetes Auto auf Privatem Grund, der nicht umfriedet ist - erlaubt?
Ich plane meinen aktuellen Wagen von Mai bis Oktober abzumelden und ihn in dieser Zeit auf meinen angemieteten Parkplatz meiner Miethaushälfte stehen zu lassen. Meine Vermieter haben diese Erlaubnis erteilt. Nun ist es so, dass das Miethaus direkt an einer vielbefahrenen Straße liegt. Der Parkplatz liegt rechts neben dem Haus (noch auf dem Grundstück direkt an dessen Grenze) und ist klar als dieser gekennzeichnet. Um auf der Parkplatz zu fahren, muss man von der Straße über den Bordstein und den Fußweg und Fahrradweg überqueren. Allerdings ist der Parkplatz bzw. das Grundstück an dieser Stelle nicht umzäunt, sodass quasi jeder dort (unbefugt) Zugang hätte Zählt dieser Parkplatz als Teil des öffentlichen Verkehrsraums und wäre es mir demnach verboten den Wagen dort abzustellen?
5 Antworten
Das ist erlaubt. Lass auch die Kennzeichen am Auto. Da fällt es nicht so auf. Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, ist das auch ok.
Nein. Du darfst den Wagen dort abstellen ...... und hoffen, dass er im Oktober noch da steht :-))
So was ist immer zweifelhaft. Kommt drauf an ob der Parkplatz öffentlich zugänglich ist. Wenn ja gilt da die StVO.
Was zählt denn als öffentlich zugänglich? Der Parkplatz ist zwar nicht umzäunt, aber dennoch klar dem Grundstück zugehörig, dh das unerlaubte Betreten ist untersagt.
Das stimmt nicht. Quatschkopf Du hast keine Ahnung
Das darf man machen !!
ja das kannst du dort abstellen. Es geht ja nur um die Versicherung weil ein abgemeldetes Fahrzeug nicht versichert und deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf.
Aus einem privaten Grundstück gilt keine StVO. Die gilt auch nicht auf einem Supermarktparkplatz.