Muss ich nach einer Kündigung den Firmenschlüssel umgehend zurückgeben?
Liebe Community,
ich habe am Samstag von meinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen. Hauptgrund für ihn war, dass ich mich am Donnerstag weiter habe krankschreiben lassen (bin seit Anfang Oktober arbeitsunfähig). Das Kündigungsschreiben ist sehr vorwurfsvoll formuliert, wohl mit Absicht, damit ich Probleme mit dem Jobcenter bekomme.
Ich wurde in dem Schreiben aufgefordert, den Firmenschlüssel zurückzugeben - ohne eine Frist zu nennen.
Muss ich den Firmenschlüssel schnellstmöglich zurückgeben? Kann der Arbeitgeber das verlangen und mir einen Strick daraus drehen, wenn ich das nicht umgehend mache?
Ich überlege nämlich, einen Anwalt einzuschalten, weil ich trotz mehrmaligem Nachfragen und schriftlicher Fristsetzung mein Gehalt für September noch nicht bekommen habe. Für Oktober wird mir der Arbeitgeber das Geld sicher auch schuldig bleiben.
Was meint ihr dazu?
LG Moonandsun
7 Antworten
Handelt es sich um eine fristlose Kündigung? Dann muss ein Grund angegeben sein. Oder bist Du in der Probezeit?
Gibt es einen Betriebsrat? Dann mit diesem in Verbindung setzen.
Du kannst auf jeden Fall zum Arbeitsgericht gehen, wenn Du Dein Geld nicht bekommst.
Das hört sich schon seltsam an. Eine Kündigung ohne Datum? Weiß der Arbeitgeber selbst nicht, zu welchem Termin?
Würde ich schon mal einen Anwalt kontaktieren. Sollte aber sehr bald sein, da es Fristen einzuhalten gilt. Diese betragen bei einer Kündigung 3 Wochen. Also keine Zeit verlieren.
Den Schlüssel kannst Du ja unabhängig davon zurückgeben, aber nur gegen Unterschrift, außer Du gehst in den nächsten Tagen wieder arbeiten.
Ich würde zum Anwalt gehen.
Für eine fristlose Kündigung müssen idR Abmahnungen vorhergehen. Ansonsten hast du eine unbefristete Kündigung bekommen und diese muss der AG dir rechtzeitig zukommen lassen.
Außerdem darf eine Kündigung niemals willkürlich geschehen!
Fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt kann dir der AG natürlich sehr wohl kündigen, die Krankheit kann nur nicht der in der Kündigung genannte Grund sein. Du kannst die Kündigung gerne anwaltlich prüfen lassen; die Schlüssel sind m.E. genau wie alle anderen vom AG im Rahmen des AV gestellten Materialien sowieso spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zurückzugeben. Andererseits kann der AG die Schlüssel sicher jederzeit auch wieder zurückfordern, unabhängig vom Kündigungsdatum - es handelt sich ja lediglich um eine Überlassung. Als Pfand können sie nicht missbraucht werden. Also zurückgeben gegen Quittung.
Ich überlege nämlich, einen Anwalt einzuschalten, weil ich trotz mehrmaligem Nachfragen und schriftlicher Fristsetzung mein Gehalt für September noch nicht bekommen habe. Für Oktober wird mir der Arbeitgeber das Geld sicher auch schuldig bleiben.
In dem Fall musst du sowieso zum Anwalt.
Also erstmal gelten ja Fristen für eine Kündigung. Wie lange das ist, steht im Arbeitsvertrag.
Somit bist Du bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses ja noch angestellt und musst daher auch die Räumlichkeiten der Firma noch betreten können. Eine fristlose Kündigung aufgrund von Krankheit würde ich sofort anfechten.
Wenn Du eh einen Anwalt einschalten willst, dann frage doch gleich, wieso die Krankheit gleich Anlass zu einer Kündigung sein kann.
Einerseits ist umgehend sinnvoll.. andererseits,w enn ich den Rest so lese.. würde ich erstmal mit nem Anwalt reden, denn man könnte den Schlüssel ja quasi als Pfand sehen.. komm Du AG Deinen Pflichten nach, dann komme auch ich meinen nach.
Falls Du keien Rechtschutz ink. Arbeitsrecht hast, kannst Du auch Gewerkschaftsmitglied werden.. da hat man nicht mal ne Anwartszeit sondern bindet sich z.B. mal für 1 Jahr. Und die beraten und vertreten sofort.
Es handelt sich um eine fristgerechte Kündigung, obwohl in dem Schreiben kein konkreter Kündigungstermin genannt wurde. Es hieß "zum nächstmöglichen Termin".
Nein, ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Es gibt auch keinen Betriebsrat.