Was ist mit Wettbewerbsverbot im Personalfragebogen gemeint?
Hallo,
Ich habe einen Personalfragebogen bekommen den ich nun ausfüllen muss. Bei einer Sache blicke ich nur nicht ganz durch. Bei dem Wettbewerbsverbot. Ich habe eine Bewerbung für Kaufmann für Versicherungen und Finanzen geschreiben und will mich auch natürlich in diesem Bereich betätigen. In dem Fall, ich Zitiere "Steht der angestrebten Tätigkeit ein Wettbewerbsverbot entgegen? -Nein- oder -Ja und zwar (Inhalt und Dauer)-
Weiß jemand was damit gemeint ist?
MfG Daniel
5 Antworten
Es geht hier um die Frage, ob ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden ist. Ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist in der Regel für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer für 2 Jahre nach seinem ursprünglichen Arbeitsverhältnis nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf. Was Konkurrenz ist wird regelmäßig in dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot definiert. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer einer sogenannten Karenzentschädigung.
Der Fragesteller in den Personalfragebogen will also schlichtweg wissen, ob du durch ein Wettbewerbsverbot auch über dein aktuelles Arbeitsverhältnis hinaus gebunden bist.
Das Wettbewerbsverbot wird in § 110 Gewerbeordnung genannt.
"AG und AN können die berufliche Tätigkeit des AN für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung beschränken"
Das bedeutet, der AN vereinbart mit dem AG für eine gewisse Zeit (z.B. ein Jahr) nach Ausscheiden aus dem Betrieb z.B. nicht bei der unmittelbaren Konkurrenz zu arbeiten.
Es kann z.B. auch vereinbart werden, dass der AN für eine gewisse Zeit im Tätigkeitsgebiet des AG keine Selbständigkeit beginnt.
So eine Klausel ist allerdings nur wirksam, wenn der AG dem AN in diesem Zeitraum eine Karenz bezahlt und diese muss vertraglich vereinbart werden. Fehlt die Vereinbarung über eine Karenzentschädigung, ist die Vereinbarung nichtig.
Dein potentieller neuer AG möchte deshalb von Dir wissen, ob Du in Deinem Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot unterschrieben hast und falls ja, worauf sich das bezieht und wie lange es dauert .
Das wird sich vermutlich auf die Fragestellung beziehen, ob Du bereits selbst, oder nebenberuflich einer Tätigkeit in dieser Berufsrichtung nachgehst , oder dieses planst.
das macht man eigentlich nur bei führungs-positionen. wenn du z.b. als geschäftsführer tätig warst und in ein unternehmen der konkurrenz wechseln möchtest, wirst du vermutlich so ein wettbewerbsverbot im vertrag haben, d.h. du darfst das nicht. und das alte unternehmen muss dir dafür eine entschädigung zahlen.
bei einfachen angestellten gibt es das aber nicht, die benutzen wohl nur einen fragebogen für alle hierachie-ebenen.
Ganz simple Antwort: Wenn Du "Ja" ankreuzen müsstest, würdest Du das ganz genau wissen.