Noch eine Frage zum Kündigungsschreiben...
Hi,
mein Arbeitgeber hat mehre Objekte/Häuser!
Ich muss sicherlich in dem Objekt meine Kündigung einreichen, wo ich arbeite.
Muss ich in der Anrede meinen Chef "ansprechen" oder kann ich "Sehr geehrte Damen und Herren" schreiben??? Denn mein Chef muss meine Kündigung sowieso an die Personalabteilung (die sich in einer anderen Stadt befindet) weiterleiten!
7 Antworten
Du schreibst als Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren".
Deine Kündigung geht an die Personalabteilung. Mit einer persönlichen Anrede würde ich die Kündigung nur schreiben, wenn z.B. der Chef (AG) Einstellungen, Kündigungen etc. selbst bearbeitet. Bei der unpersönlichen Anrede machst Du nichts verkehrt.
Wenn Dein Chef nicht berechtigt ist Einstellungen zu unterschreiben, brauchst Du, wenn er Kündigungen auch weiterleiten muss, ihn im Schreiben auch nicht persönlich anzusprechen. Schreib neutral "Sehr geehrte Damen und Herren". Damit machst Du bestimmt nichts falsch.
Wenn Du die Kündigung persönlich abgibst, lass Dir eine Kopie der Kündigung unterschreiben. Wenn Du sie mit der Post schickst, nimm ein Einwurfeinschreiben und lass einen Zeugen zusehen, wenn Du die Kündigung in den Umschlag steckst und zur Post bringst oder Du wirfst den Brief selbst mit einem Zeugen ein. Da bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Hi,
ich war persönlich da, der Chef nicht.
Auf dem Umschlag der Kündigung wurde der Eingang mit Datum und Unterschrift vermerkt, auf der Kopie nicht. Reicht das trotzdem?
Danke für die Info und das Sternchen. Dann kannst Du ja beruhigt das Wochenende geniessen.
Du musst deinen Chef anschreiben!!
Auch wenn nicht er mit mir den Vertrag abgeschlossen hat?
Ja denn er ist der Besitzer der Firmen.
Ist er nicht, er ist nur der Chef dieses einen Hauses. Jedes Haus hat 1 Chef.
Dann musst du bei dem Chef deines Hauses kündigen.
Ja, schon klar. Aber muss ich ihn anreden, obwohl er meine Kündigung weiterleiten muss? Finde es besser/passender, wenn ich schreiben würde "Sehr geehrte Damen und Herren".
Meine Güte, du musst ihn nicht anreden, du sollst ihn nur anschreiben mit "Sehr geehrter Herr XXX, hiemit kündige fristgerecht zum XX.XX.XXXX
Alles Klar jetzt, denn jetzt schreibe ich nichts mehr dazu! Oder mach einfach was du willst!! Schließlich ist es mir Wurscht.
Wenn ich ihn persönlich anschreibe, ist es eine persönliche Anrede!
Nee, da muss schon der Name deines Chefs draufstehen!
Tolle Fragestellung : Mein AG hat mehrere Häuser . Ich will kündigen . -- Denkansatz : Häuser / Kündigung = Mietzeitende .
Arbeitsplatz aufgeben : Kündigung an den Abteilungsleiter , der das Schreiben kommentiert und weiterleitet an die Personalabteilung . Den Inhaber interessiert das gar nicht .
Persönliche Anschreiben werden mit Namen adressiert. Im Empfänger dann aber auch erst den Namen und dann die Firma.
Herr Bla Zu Laden/Firma bla
Wie meinst du das alles?
Ein Arbeitsvertrag wird mit einer juristischen oder natürlichen Person im NAMEN einer Gesellschaft abgeschlossen. Die Gesellschaft wird in Fragen von Arbeitnehmern im NAMEN der Gesellschaft in Vertretung zum Beispiel einer Personalsachbearbeiterin vertreten.
Das heisst, dass du deinen Arbeitsvertrag im NAMEN der Firma soundso abgeschlossen hast. Vertetungsberechtigt ist die Sachbearbeiterin die für die Arbeitnehmer zuständig ist oder aber der Chef.
ALLES die in der Firma sind, verteten die Firma.
Das heisst, du sprichst den Sachbearbeiter deiner Sache an, der Vertetungsberechtigt ist.
AN HERRN BLABLA --- Zu Laden / oder Firma soundso!
Mein Chef muss Einstellungen, Kündigungen u.s.w. immer weiterleiten. Bevor jemand z.Bsp. eingestellt wird, muss er das ok vom Oberboss holen.
Deshalb denke ich, daß "Sehr geehrte Damen und Herren" passender ist.
Es ist meine 1.Kündigung und ich will unbedingt alles richtig machen/schreiben! :)
Ich würde ihm die Kündigung gern persönlich geben, aber ich weiss, daß er mir 1000 Fragen stellen wird und ich nichts erklären möchte/muss, aber nicht weiss, wie ich richtig antworten soll...