Noch eine Frage zum Kündigungsschreiben...

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du schreibst als Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren".

Deine Kündigung geht an die Personalabteilung. Mit einer persönlichen Anrede würde ich die Kündigung nur schreiben, wenn z.B. der Chef (AG) Einstellungen, Kündigungen etc. selbst bearbeitet. Bei der unpersönlichen Anrede machst Du nichts verkehrt.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 21:17

Mein Chef muss Einstellungen, Kündigungen u.s.w. immer weiterleiten. Bevor jemand z.Bsp. eingestellt wird, muss er das ok vom Oberboss holen.

Deshalb denke ich, daß "Sehr geehrte Damen und Herren" passender ist.

Es ist meine 1.Kündigung und ich will unbedingt alles richtig machen/schreiben! :)

Ich würde ihm die Kündigung gern persönlich geben, aber ich weiss, daß er mir 1000 Fragen stellen wird und ich nichts erklären möchte/muss, aber nicht weiss, wie ich richtig antworten soll...

Hexle2  19.09.2014, 05:41
@undwasjetzt

Wenn Dein Chef nicht berechtigt ist Einstellungen zu unterschreiben, brauchst Du, wenn er Kündigungen auch weiterleiten muss, ihn im Schreiben auch nicht persönlich anzusprechen. Schreib neutral "Sehr geehrte Damen und Herren". Damit machst Du bestimmt nichts falsch.

Wenn Du die Kündigung persönlich abgibst, lass Dir eine Kopie der Kündigung unterschreiben. Wenn Du sie mit der Post schickst, nimm ein Einwurfeinschreiben und lass einen Zeugen zusehen, wenn Du die Kündigung in den Umschlag steckst und zur Post bringst oder Du wirfst den Brief selbst mit einem Zeugen ein. Da bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 21.09.2014, 22:05
@Hexle2

Hi,

ich war persönlich da, der Chef nicht.

Auf dem Umschlag der Kündigung wurde der Eingang mit Datum und Unterschrift vermerkt, auf der Kopie nicht. Reicht das trotzdem?

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 00:35
@undwasjetzt

Habe eine Kündigungsbestätigung von der Firma bekommen!

Alles ok! :)

Hexle2  26.09.2014, 01:11
@undwasjetzt

Danke für die Info und das Sternchen. Dann kannst Du ja beruhigt das Wochenende geniessen.

Du musst deinen Chef anschreiben!!

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 00:25

Auch wenn nicht er mit mir den Vertrag abgeschlossen hat?

keulenman  18.09.2014, 00:25
@undwasjetzt

Ja denn er ist der Besitzer der Firmen.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 00:34
@keulenman

Ist er nicht, er ist nur der Chef dieses einen Hauses. Jedes Haus hat 1 Chef.

keulenman  18.09.2014, 00:38
@undwasjetzt

Dann musst du bei dem Chef deines Hauses kündigen.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 00:44
@keulenman

Ja, schon klar. Aber muss ich ihn anreden, obwohl er meine Kündigung weiterleiten muss? Finde es besser/passender, wenn ich schreiben würde "Sehr geehrte Damen und Herren".

keulenman  18.09.2014, 05:55
@undwasjetzt

Meine Güte, du musst ihn nicht anreden, du sollst ihn nur anschreiben mit "Sehr geehrter Herr XXX, hiemit kündige fristgerecht zum XX.XX.XXXX

Alles Klar jetzt, denn jetzt schreibe ich nichts mehr dazu! Oder mach einfach was du willst!! Schließlich ist es mir Wurscht.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 21:18
@keulenman

Wenn ich ihn persönlich anschreibe, ist es eine persönliche Anrede!

Nee, da muss schon der Name deines Chefs draufstehen!

Tolle Fragestellung : Mein AG hat mehrere Häuser . Ich will kündigen . -- Denkansatz : Häuser / Kündigung = Mietzeitende .

Arbeitsplatz aufgeben : Kündigung an den Abteilungsleiter , der das Schreiben kommentiert und weiterleitet an die Personalabteilung . Den Inhaber interessiert das gar nicht .

Persönliche Anschreiben werden mit Namen adressiert. Im Empfänger dann aber auch erst den Namen und dann die Firma.

Herr Bla Zu Laden/Firma bla

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 00:19

Wie meinst du das alles?

Schlafknetkopp  18.09.2014, 01:01
@undwasjetzt

Ein Arbeitsvertrag wird mit einer juristischen oder natürlichen Person im NAMEN einer Gesellschaft abgeschlossen. Die Gesellschaft wird in Fragen von Arbeitnehmern im NAMEN der Gesellschaft in Vertretung zum Beispiel einer Personalsachbearbeiterin vertreten.

Das heisst, dass du deinen Arbeitsvertrag im NAMEN der Firma soundso abgeschlossen hast. Vertetungsberechtigt ist die Sachbearbeiterin die für die Arbeitnehmer zuständig ist oder aber der Chef.

ALLES die in der Firma sind, verteten die Firma.

Das heisst, du sprichst den Sachbearbeiter deiner Sache an, der Vertetungsberechtigt ist.

AN HERRN BLABLA --- Zu Laden / oder Firma soundso!