Kündigung - Ist dies erlaubt?

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Sachlich:

Wer die Kündigung übergibt (Kollegin, Chef, Postbote) ist unerheblich. Wichtig ist, dass sie übergeben wurde und wer sie unterschrieben hat. Der Unterzeichner muss die entsprechende Vollmacht haben, Sie zu kündigen.

Es gibt auch keine Vorschrift, dass eine Kündigung in einem Briefumschlag übergeben werden muss.

Zum Thema Datenschutz: Innerhalb einer Abteilung kann man sich sicherlich darüber streiten, aber ich persönlich denke nicht, dass per se Kollegen nicht von der Kündigung erfahren dürfen. Früher oder später würden Sie es eh wissen. Es hängt aber im Detail davon ab, ob in der Kündigung z.B. bei verhaltensbedingter Kündigung auch personenbezogene Vorfälle angeführt werden. Wenn "offen und für alle lesbar" allerdings heisst, dass die Kündigung am Schwarzen Brett aushängt (verstehe ich anhand der Frage aber nicht so!), dann wäre es in meinen Augen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.

Und: Selbst wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, gültig ist die Kündigung trotzdem!

Moralisch:

Nicht die feine Art. Der Betroffene sollte es eigentlich immer erfahren, bevor es die Kollegen wissen.

EichWolf  16.02.2010, 14:22

Alles soweit OK; Thema Datenschutz: Dass die Kollegen von einer Kündigung erfahren, ist klar, nur Kündigungsdetails (evtl. Gründe, Auflagen, Forderungen etc.) sind personenrechtlich geschützt. Deswegen ist geschlossener Umschlag Pflicht.

Nein, das darf er definitiv nicht. Es gibt Datenschutzrichtlinien, die eklatant verletzt werden.

Und wenn das irgendwo so stattgefunden hat tut der Betroffene gut daran, sich gleich einen an einen Anwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht zu wenden, denn dann werden noch andere Dinge im Argen sein bzw. es sind Schwierigkeiten in der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu erwarten (Gehalt, Zeugnisse, Unterlagen, whatever).

Ganz zu schweigen davon, dass noch nichtmal klar ist, ob die Kündigung an sich wirksam ist, was auch wieder auf die Umstände ankommt (z.B. sind Abmahnungen für Fehlverhalten erfolgt? etc.)

DerHans  15.02.2010, 19:19

Unsinn

phoenixsphinx  15.02.2010, 12:37

Wie gesagt sicher ist das Datenschutz mäßig idiotisch gewesen. Die Kündigung ist dennoch rechtens. Da beist die maus keinen Faden ab. Die art und weise der Kündigungs übergabe kann hier keinen grund bieten diese unwirksam werden zu lassen.

Du musst auch nicht unter jedem anderen Kommentieren und auf Datenschutz pochen. Datenschutz ist ja so was von relativ im betrieb. Das glaubst gar nich. Und selbst vor gerichten ist das alles immer eher mit auf die finger klopfen abgetan. Wie gesagt ich Arbeite grad an dem Thema für besseren AN schutz durch ausbesserung der Datenschutzgesetze. Besonders wenn es keinen BR gibt kann man sich als kleiner AN kaum wehren.

sonnenlady  15.02.2010, 13:45
@phoenixsphinx

@phoenixsphinx - doch, genau darauf poche ich. Es kann doch echt nicht sein, dass jeder macht, was er will? Wozu gibt es Regeln und Gesetze?

Und wenn, wie in diesem Fall, sowieso nicht von einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auszugehen ist - wieso sollte man sich da nicht wehren?

Wegschauen und resigniert die Schultern hochziehen hat noch nie jemanden vorwärts gebracht oder zu seinem Recht verholfen. Vielmehr öffnet so eine Haltung weiterem Mißbrauch Tür und Tor. Läßt sich an vielen Beispielen des täglichen Lebens festmachen...

phoenixsphinx  15.02.2010, 13:53
@sonnenlady

Ich Pflichte dir ja auch zu. Wie gesagt es ist Thema meines Abschlusses. Fakt ist aber das zur Zeit das Datenschutzrecht für An in vielen Punkten viel zu schwammig ist. Und der Vorwurf hier einfach zu schwach. Das gibt ein auf die Pfoten schlagen mehr nich.

amaurosis 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 12:36

Nein, gab keine Abmahung und auch sonst keine Gespräche. Der Arbeitgeber hat nur gebrauch gemacht auf seinem Recht in der Probezeit einen einfach loszuwerden. Aber das mit den Datenschutzlinien habe ich mir schon gedacht.

user2492  15.02.2010, 15:03
@amaurosis

Probezeit hin- oder her, wenn es keine Probezeit gegeben hat, dann ist das ein Scheinargument. Niemand ist damit geholfen hier zu erklären, dass die Kündigung rechtens ist. Erst die Klage vor dem Arbeitsgericht bringt die Gewissheit, was noch herauszuholen ist.

Auf diese Art Mitarbeiter zu diskreditieren, das gezielte Untergraben des in eine Person gesetzten Vertrauens, halte ich für unseriös. Als Grund erkenne ich, dass der Versuch an dem Arbeitsplatz bleiben zu wollen, durch ein zusätzliches emotionales Argument verhindert werden soll. Was denken wohl die Kollegen, wenn man beim Arbeitsgericht klagt, gewinnt und zurückkommt? Ich weis nicht was ich Dir in Deinem Fall raten soll, viel hängt davon ab, ob Du einen längeren (gerichtlichen) Streit ertragen kannst. Auf jeden Fall ist es wichtig zu wissen, dass Schikaneverbote und Maßregelungsverbote ein zusätzlicher Schutz sind, wenn Du deine Rechte geltend machst. Die Kündigungsschutzklage solltest Du innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen, dies wird dem Arbeitgeber vom Arbeitsgericht kalt serviert, dann wird Dir in der Güteverhandlung vielleicht schon eine Abfindung angeboten. Ein weiterer Streit ist gar nicht notwendig.

phoenixsphinx  15.02.2010, 14:56

Da hier nicht die gründe für die Kündigung genannt worden kannst du überhaupt nicht beurteilen ob die Klage durch geht oder nicht. An der Art und weise der Kündigung wird es nicht scheitern.

Es müssten andere gründe vorliegen das der An nicht gekündigt werden darf. Und dazu wurde eben nichts genannt.

amaurosis 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 15:33
@phoenixsphinx

Habe es ja oben schon mal geschrieben, er hat einfach nutzen von seiner Kündigungsfreiheit in der Probezeit gemacht.

phoenixsphinx  15.02.2010, 15:40
@amaurosis

Eben und damit ist die Kündigung rechtens und nicht gerichtlich Anfechtbar.

user2492  15.02.2010, 15:53
@phoenixsphinx

Selbst bei einer scheinbar wasserdichten Kündigung kann man zu Arbeitsgericht. Erst das Urteil entscheidet. Die vorliegenden Gründe sind dafür nicht ausschlaggebend, klagen darf man, den Prozess zu gewinnen ist dann das Ziel. Jetzt nochmal zur Probezeit; wo hat der Fragesteller etwas zur Probezeit geschrieben, mit der Suchfunktion habe ich nichts gefunden. Vermutlich sind auch noch Schadensersatzforderungen wegen Mobbing möglich, aber das zu klären wird noch einige Zeit brauchen. Oder gibt es schon Grundsatzurteile? ;-)

phoenixsphinx  15.02.2010, 17:15
@user2492

Du hast nicht gelesen was ich geschrieben habe. Ich habe oben gesagt das aus dem Sachverhalt nichts, NICHTS, zu lesen ist was hier zu einer entscheidung führen könnte ob die Kündiguing rechtens ist oder nicht. Deine aussage ist deswegen unqualifiziert. Und wenn man von vorneherein weis das man wahrscheinlich nicht mit der Kündigungs festellungsklage durchkommt kann man sich die Kosten dann auch Sparen.

user2492  15.02.2010, 18:21
@phoenixsphinx

Aber klar doch, wenn qualifizierte Aussagen zum Inhalt der Kündigung fehlen, dann überblickst Du alles besser. ;-) Ohne Abmahnungen hat der Arbeitgeber sowieso schlechte Karten, bietet er nicht genug an Abfindung, dann erhält er seinen Mitarbeiter zurück. Es wird für ihn teurer. Du kannst Dir ja hier Deine Ansichten leisten, bezahlen muß der Arbeitgeber.

DerHans  15.02.2010, 19:19
@user2492

Wie kommst du auf eine Abfindung? Wenn die Kündigung fristgemäß ist, woher soll da eine Abfindung kommen?

user2492  15.02.2010, 19:49
@DerHans

Die Chance einer Abfindung steigt erheblich, wenn man klagt. Ich habe keine Statistik wie das Verhältnis zu Klage Statistik- Nicht klagen ist, denke aber klagen lohnt sich. Aus meiner Lebenserfahrung, - Klagen vor dem Arbeitsgerichten, Besuche von Arbeitsgerichtsverhandlungen und Gespräche mit Kollegen nach den Kündigungen kann ich die Klage vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungen nur empfehlen. Da der Fragesteller eine fristlose Kündigung anspricht, wäre es möglich diese vor dem Arbeitsgericht in eine ordentliche Kündigung - innerhalb der Kündigungsfrist - umzuwandeln. Arbeitgeber lassen sich sogar in der Güteverhandlung darauf ein, weil sie nicht das Risiko eingehen wollen den Mitarbeiter weiterzubeschäftigen. Einfach gesagt; der Arbeitgeber zahlt für jeden Fehler, Lohnfortzahlung innerhalb der Kündigungsfrist und Abfindung. Gegen Kündigungen anzugehen mit einem professionellen Anwalt bringt einfach mehr ein. Bange machen gilt nicht.

Sehr schlechter Stil! Der Arbeitgeber verstößt außerdem damit gegen das Datenschutzgesetz. Deswegen ist die Kündigung trotzdem rechtswirksam.

DerHans  15.02.2010, 19:17

Was hat das Datenschutzgesetz damit zu tun. Persönliche Daten außer dem Namen brauchen gar nicht drin zu stehen. Der Überbringer ist praktischer der Zeuge für die schriftliche Zustellung zum korrekten Termin.

EichWolf  21.02.2010, 20:55
@DerHans

Leider falsch - es steht auch der Kündigungsgrund drin, und der ist sehr wohl geschützt. - Generell gilt: Alle Personalsachen sind auf jeden Fall vertraulich, und das hat seine Gründe.

Die rechtsform ist lediglich schriftlich. Das ist sicher nicht ideal gelöst aber wirksam. Der AG wird dir in den wenigsten Fällen selber die Kündigung überreichen, zumindest in großen Firmen. Dort ist der Personalchef oder dein Vorgesetzter meisten derjenige welcher...