Darf mit eine Frist für die Werkzeugrückgabe gestellt werden?

8 Antworten

Dann gehst Du zum nächstmöglichen Tremin zum Arbeitgeber (nimm am besten einen Zeugen mit) und gibst alle Dinge zurück, die dem Betrieb gehören.

Lasse Dir die Rückgabe aller dem Arbeitgeber gehörenden Dinge schriftlich bestätigen.

Danach ist dann alles gut.

Besser wäre gewesen, nach Erhalt des Schreibens mit dem Termin den Arbeitgeber zu kontaktieren und einen späteren Termin abzusprechen.

Natürlich kann der Arbeitgeber einen Termin zur Rückgabe fest legen (es ist ja sein Eigentum) - dieser muss aber eben auch zumutbar sein.

Wenn er Deine Ausbildungsvergütung teilweise einbehalten hast, bist Du also in der Ausbildung. Da kann er Dich nicht so ohne weiteres kündigen. Geh zur HAndwerkskammer oder zur Innung.

Nein ich bin nicht mehr in der Probezeit. Von der Zeit ging es wirklich nicht. Da ich jeden Tag bis 16:30 Uhr Berufsschule hatte und noch 1 1/2 std Heimweg hatte.

Ja , das ist rechtens. Keine Zeit ist eine Ausrede und ich würde jetzt mich beeilen das alles sauber und ordentlich zurück zu geben. Dann hast du eine Möglichkeit die 150 € zu erhalten.

Warum gehst du noch zur Berufschule wenn dir durch den Arbeitgeber gekündigt wurde? Willst du gegen die Kündigung klagen? Natürlich muß du das Werkzeug an den Arbeitgeber zurück geben. Das solltes du dir schriftlich bestätigen lassen.

skyp2i 
Beitragsersteller
 18.05.2014, 17:54

Weil ich im Moment auf der Suche nach einem neuen Betrieb bin und desshalb nicht's in der Berufsschule verpassen möchte ( das ist alles mit der Berufsschule abgeklärt und genehmigt).