Muss ich die volle Miete zahlen, wenn die Wohnungsübergabe am 16ten des Monats stattfindet?

9 Antworten

Die Miete ist für die mit dem Vermieter vereinbarte Zeit zu zahlen. Habt Ihr dem neuen Mieter den vorzeitigen Einzug ermöglicht, dann ist das, zwar mit Zustimmung des Vermieters, eine Angelegeenheit zwischen Euch und dem Nachmieter! Der Vermieter hat damit nichts zu tun. Es war Eure Entscheidung die Mietzeit nicht auszuleben. Es hätte eine schriftliche Einigung über die Kostenverteilung gefertigt werden müssdn, welcher der Vermieter dann auch zugestimmt hätte. So sieht das schlecht aus für Euch. Ihr müßtet unwägbar klagen!

Wenn der Vermieter darauf besteht, daß die Wohnung vorzeitig geräumt wird - hat er keinerlei Anspruch auf die volle Monatsmiete. Ist nur Abzocke.

G L G

firstguardian  23.03.2009, 17:26

Der wird allenfalls höflich gefragt haben, ob unter den Mietparteien eine Einigung möglich war.

Zu wann ist der Mietvertrag gekündigt? Das ist das einzig entscheidende Datum.

Da es ja nur zum vollen Monatsende (Achtung, der Monat beginnt mit dem Tag des Mietvertrages) gekündigt werden kann, könnt ihr auch bis zum letzten Tag drinnen bleiben.

Möchte der Vermieter euch eher raus haben, signalisiert ihm, dass ihr das gern macht, wenn er entsprechend die Miete reduziert und zurückzahlt. Wenn nicht - hat er leider pech und muss warten, bis ihr raus seid.

Das Datum der Übergabe hat damit nix zu tun. Erfolgt in der Regel aber nach Auszug der alten und vor Einzug der neuen Mieter.

Also, wann war euer erster Tag im Mietvertrag???

Am 1. eines Monats? Dann könnt ihr drinbleiben und den Vermieter unter Druck setzen.

Oder aber am 17. eines Monats? Dann müsst ihr raus und habt auch den vollen Monat abgewohnt.

Das ist leider richtig. Ein Mietvertrag kann immer nur zum Ende eines Monats gekündigt werden. Allerdings steht Euch dann auch die Nutzung der Wohnung bis zum Monatsende zu und nicht dem Nachmieter. In diesem Fall könntest Du nur versuchen, vom Nachmieter die halbe Miete zurückzubekommen.

espressionant  23.03.2009, 19:59

Warum sollte man einen Mietvertrag im gegenseitigen einvernehmen nicht auch sekundengenau gekündigt werden können? Das BGB verbietet das nicht, oder? In DE herrscht immer noch Vertragsfreiheit!

sonnenlady  23.03.2009, 17:28

Der Monat beginnt allerdings mit Startdatum Mietvertrag. Wenn ein Mietvertrag also am 10. eines Monats beginnt, geht der volle Monat bis einschließlich 09. des Folgemonats.

TanteBertha  23.03.2009, 17:36
@sonnenlady

Das dachten wir auch mal. Leider ist es nicht so. Egal wann der Vertrag beginnt, bei der Kündigung geht es nur zum Monatsletzten.

Ich denke nicht, dass ihr das zahlen müsst. Ihr solltet eigentlich nur den halben Monat zahlen, die zweite Hälfte müsste der neue Mieter zahlen. Frag' mal beim Mieterschutzbund nach. Die können Dir sicher helfen.