wenn am 15.8 der mietbeginn mit wohnungsübergabe ist, wann muss ich da den monat miete überweisen, jetzt schon Ende Juli?
7 Antworten
Ist monatliche Mietzahlung vereinbart, ist die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus bis zum 3. Werktag anzuweisen.
Da hier Mietbeginn der 15. ist und nicht der 1., solltest du in diesem Fall die Miete für 16 von 31 Tagen bis zum 18. angewiesen haben.
Ich persönlich würde hier aber ausnahmsweise so zahlen, dass am 15. das Geld auf dem Konto ist, also am 10. August und den Beleg bei der Schlüsselübergabe vorzeigen.
Wann die Miete zu zahlen ist, ersiehst Du aus Deinem Mietvertrag.
Die Mietzahlung wird mit Übernahme der Wohnung (Mietsache) zum vereinbarten Mietbeginn fällig.
Du kannst die Miete vor dem Mietbeginn übergeben/überweisen, musst es aber nicht. Mit der 1.Rate der Kaution verhält es sich ebenso.
Für den Fall, dass der Vermieter eine unzumutbare Wohnung übergeben will, die du dann nicht übernimmst, wäre die Rückholung der vorschüssigen Miete problematisch.
Miete wird immer zu Beginn des Mietvertrages gezahlt - die Miete muß also am 15.8. auf dem Konto des Vermieters sein
Wenn der Mietbeginn erst am 15.08. ist, reicht es ein paar Tage früher.