Muss ich mich für 15 Tage arbeitslos melden? Selbst gekündigt, neuer AV vorhanden

8 Antworten

Es stimmt, Du bist noch 4 Wochen nachversichert. Die 14 Tage, die Dir an er RV fehlen, liegen im Centbereich.

BAligator  24.12.2013, 11:33

Ich würde bei der KV + RV nochmal explizit nachfragen. es gibt Konstellation wo das nicht geht. In der Regel ist das aber kein Problem.

Wichtig ist nur das die Arbeitsaufnahme ab dem 15.01 sicher ist - ist das so ist keine Meldung erforderlich. Es gibt kein Gesetz in dem steht man muss sich arbeitslos melden sonst passiert irgendwas. Es werden halt keine Leistungen und Beiträge gezahlt.

Hallo,

man muss sich nicht arbeitslos melden!

Wenn beide Beschäftigungen mehr als 450 Euro monatlicher Bruttoverdienst und weniger als 52.200 Euro jährlichen Bruttoverdienst haben, besteht für die 14 Tage nach § 19 SGB V ein kostenloser nachgehender Leistungsanspruch bei der Krankenkasse (oder kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten).

Es kann aber ein Problem geben:

Wenn innerhalb der 14 Tage Arbeitsunfähigkeit eintritt und man deswegen am 15.1. die neue Beschäftigun nicht aufnehmen kann, fdann bekommt man u.U. weder vom Arbeitgeber noch der Krankenksse noch der Arbeitsagentur Geld. Nur bei Bedürftigkeit erhält man vom Jobcenter Arbeitslosengeld II. Die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit kann sehr, sehr lang sein.

Ich weiß nicht, was passiert, wenn man in den 14 Tagen eine dauerhafte Erwerbsminderung erleidet. Ggf. bei der Rentenversicherung klären (Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?).

Gruß

RHW

Ich habe gelesen dass ich noch 4 Wochen nach Kündigung nachversichert wäre. Stimmt das?

So ist es.

Natürlich wird aber der RV-Beitrag für einen halben Monat nur hälftig ausfallen.

Sollte aber den Braten nicht fett machen. Die GRV wird im Alter nicht der entscheidende Faktor sein, ob du eine "gute Rente" hast oder nicht. Dies hängt von privaten und/oder betrieblicher Vorsorge ab.

Da du selbst gekündigt hast, bekämst du sowieso kein AlG.

Deiner Krankenkasse, solltest du direkt Bescheid geben, dass du ab dem 15.1. wieder in einer neuen Anstellung bist, weil dein jetziger Arbeitgeber dich dann ja zum 31.12. abmeldet.

Versichert in Renten- und Krankenversicherung bist du trotzdem.

Du musst dich auf jeden Fall arbeitslos melden. Das Amt zahlt deine Beiträge an die Sozialversicherung weiter. Wenn du das nicht machst, dann kann es irgendwann mal Probleme geben!

Sunstrike 
Beitragsersteller
 24.12.2013, 01:37

Ja aber welche Art von Problemen? Gab es mal einen Fall wo es Probleme gab?