Muss ich mich für 15 Tage arbeitslos melden? Selbst gekündigt, neuer AV vorhanden
Hallo liebe Ratgebenden,
ich habe mich bereits über Google versucht zu informieren, doch da gibt es anscheinend zwei Meinungen, deshalb stell ich die Frage hier in meinem Fall:
Ich habe zum 01.01.2014 gekündigt (also 31.12.2013 ist letzter Arbeitstag) und habe einen neuen Areitsvertrag ab 15.01.2014. Jetzt ist die Frage ob ich mich arbeitslos melden muss oder nicht, beziehungsweise ob die Krankenversicherung sich querstellen würde, wenn ich es nicht tue. Genauso wäre die Frage wie sich die 14 Tage auf die Rentenversicherung auswirken, da ich in dieser Zeit, falls ich mich nicht arbeitslos melde, keine Beiträge bezahlen würde.
Wäre der ganze Aufwand es wert, oder gibt es einen Ausweg dieser Bürokratiehölle zu entkommen? (Nichts gegen die Arbeitsagentur, nur hab ich in meinem Fall damals einige Tage hintereinander praktisch dort gewohnt [ewige Wartezeiten usw.] und daher bin ich nicht besonders scharf auf eine Wiederholung)
Also Leistungen beziehen kann ich ja eh nicht weil ich selbst gekündigt habe. Geht eben nur um GKV und GRV. Ich habe gelesen dass ich noch 4 Wochen nach Kündigung nachversichert wäre. Stimmt das? Oder nur bedingt?
8 Antworten
Es stimmt, Du bist noch 4 Wochen nachversichert. Die 14 Tage, die Dir an er RV fehlen, liegen im Centbereich.
Ich würde bei der KV + RV nochmal explizit nachfragen. es gibt Konstellation wo das nicht geht. In der Regel ist das aber kein Problem.
Wichtig ist nur das die Arbeitsaufnahme ab dem 15.01 sicher ist - ist das so ist keine Meldung erforderlich. Es gibt kein Gesetz in dem steht man muss sich arbeitslos melden sonst passiert irgendwas. Es werden halt keine Leistungen und Beiträge gezahlt.
Hallo,
man muss sich nicht arbeitslos melden!
Wenn beide Beschäftigungen mehr als 450 Euro monatlicher Bruttoverdienst und weniger als 52.200 Euro jährlichen Bruttoverdienst haben, besteht für die 14 Tage nach § 19 SGB V ein kostenloser nachgehender Leistungsanspruch bei der Krankenkasse (oder kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten).
Es kann aber ein Problem geben:
Wenn innerhalb der 14 Tage Arbeitsunfähigkeit eintritt und man deswegen am 15.1. die neue Beschäftigun nicht aufnehmen kann, fdann bekommt man u.U. weder vom Arbeitgeber noch der Krankenksse noch der Arbeitsagentur Geld. Nur bei Bedürftigkeit erhält man vom Jobcenter Arbeitslosengeld II. Die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit kann sehr, sehr lang sein.
Ich weiß nicht, was passiert, wenn man in den 14 Tagen eine dauerhafte Erwerbsminderung erleidet. Ggf. bei der Rentenversicherung klären (Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?).
Gruß
RHW
Ich habe gelesen dass ich noch 4 Wochen nach Kündigung nachversichert wäre. Stimmt das?
So ist es.
Natürlich wird aber der RV-Beitrag für einen halben Monat nur hälftig ausfallen.
Sollte aber den Braten nicht fett machen. Die GRV wird im Alter nicht der entscheidende Faktor sein, ob du eine "gute Rente" hast oder nicht. Dies hängt von privaten und/oder betrieblicher Vorsorge ab.
Da du selbst gekündigt hast, bekämst du sowieso kein AlG.
Deiner Krankenkasse, solltest du direkt Bescheid geben, dass du ab dem 15.1. wieder in einer neuen Anstellung bist, weil dein jetziger Arbeitgeber dich dann ja zum 31.12. abmeldet.
Versichert in Renten- und Krankenversicherung bist du trotzdem.
Du musst dich auf jeden Fall arbeitslos melden. Das Amt zahlt deine Beiträge an die Sozialversicherung weiter. Wenn du das nicht machst, dann kann es irgendwann mal Probleme geben!
Ja aber welche Art von Problemen? Gab es mal einen Fall wo es Probleme gab?