Arbeitslosengeld und nebenjob?
Ich wurde gestern aus heiterem Himmel in der Probezeit gekündigt.
Muss mich jetzt beim Amt Arbeitslos melden. Darf ich einen nebenjob machen, bis ich wieder eine passende Stelle gefunden habe?
4 Antworten
Natürlich darfst du das. Keiner kann dir das verbieten. Beim Arbeitslosengeld wird die Nebenbeschäftigung angerechnet dort hat man einen Freibetrag von 165 €. Das heißt alles was Du darüber Verdienst wird auf Arbeitslosengeld angerechnet und wir somit gemindert.
Du darfst auch einen Vollzeitjob ausführen und nebenbei nach einer neuen Ausbildung schauen.
so brauchst du kein Arbeitslosengeld 2 beantragen , da du womöglich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast. Kannst es natürlich trotzdem beantragen ( alg2 ) da ja ungewiss ist wann du arbeiten kannst.
Weiß ich , wenn jedoch kein Arbeitslosengeld bezogen wird braucht man darauf auch nicht achten.
Darf ich einen nebenjob machen
Wer sollte es Dir verbieten?
Du mußt den Nebenjob nur beim Antrag auf Arbeitslosengeld angeben.
https://www.arbeitsagentur.de/das-muessen-sie-beachten/nebenjob-und-arbeitslosengeld
So viel dürfen Sie in einem Nebenjob arbeiten und verdienen
Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
...nur unter 15 Stdn. sind erlaubt beim Alg!