Kann das Arbeitsamt meine Sozialversicherungsbeiträge streichen?

3 Antworten

Die SV-Beiträge werden sie Dir nicht streichen, aber das ALG I kann für 3-12 Wochen gesperrt werden, wenn Du die Massnahme ohne wichtigen Grund abbrichst.

Ich würde Dir daher empfehlen, einfach weiter an dieser Massnahme teilzunehmen und dann nachmittags zu lernen. Für wichtige Termine kannst Du Dir dort nach vorheriger Absprache mit dem Massnahmeträger auch mal einen Tag freinehmen.

Das wäre der einfachste Weg. 😉

PrototypeVirus 
Beitragsersteller
 22.05.2016, 22:02

Danke für deinen Tipp, aber es ist so, dass bei der Menge die ich lernen muss, und bei der Menge an Dingen die ich auch sonst noch erledigen muss, eigtl. nicht möglich ist... egal wie viel Zeit für praktisch gar nichts zu verschwenden. Weist du sicher ob Sie mir die SVen nicht streichen können?

Parhalia  22.05.2016, 22:35
@PrototypeVirus

Ja, das ist sicher. Auch während der Sperrfrist des ALG I werden die SV-Grundbeträge weiter gezahlt, solange Du noch als Arbeitslos und Arbeit Suchend bei der Arbeitsagentur angemeldet bist.  ( zumindest die Krankenversicherung wird weiter gezahlt )

Siehe diesbezüglich auch hier :

http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html

Würdest Du Dich jetzt bei der Arbeitsagentur selber aus dem Bezug abmelden, so müsstest Du ab dem Folgemonat Deiner Abmeldung Deine KV-Pflichtbeiträge ( Mindestbeträge ) selbst bezahlen. Das wären je nach KV ca. ~150 Euro pro Monat. D

Da du nach Beendigung deiner Ausbildung Anspruch auf ALG - 1 hast,gilt für dich das SGB - lll und da gibt es Sperrzeiten nach § 144 SGB - lll in den Abs. 3 - 6 !

Auch in einer Sperrzeit werden deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie RV - weiter gezahlt.

Es kann dann nur nach der Anzahl der begangenen Verstöße eine Sperrzeit von 3 - 12 Wochen verhängt werden.

Warum fragst nicht genau das Deinen zuständigen Arbeitsberater auf der AA?