Kann das Arbeitsamt meine Sozialversicherungsbeiträge streichen?
Nachdem ich jetzt Arbeitslos (und gemeldet) bin, was unvermeidlich war, da mein ehemaliger Chef mich nach dem Ende meiner Ausbildungszeit nicht übernehmen konnte, hat das Arbeitsamt mich nun in einen Kurs für Bewerbungstränings und zur Arbeitsfindung gesteckt. Da ich jedoch zum Beginn des neuen Schuljahres eine weiterführende Schule besuche, bliebe mir nach Ende dieses "Kurses" nur noch ein Monat und ein paar Tage um einen Beruf den ich evtl. (aber auch nicht sicher) finden würde, auszuüben. Ich würde aber die Zeit die mir bis zum Schuljahresbeginn noch bleibt gerne zum Lernen und zur Vorbereitung nutzen.
Deshalb meine Frage: Wenn ich denen von der Agentur jetzt sage, dass ich da einfach nicht mehr hingehen möchte, können die mir dann (neben meinem ALG) auch die Sozialversicherungsbeiträge, also die Rentenversicherung und die Krankenv. streichen? Und falls das noch nicht alles ist, was können die noch machen?
Wenn Ihr vielleicht noch einen Tipp parat hättet, was ich noch machen könnte um zu erreichen dass ich die Übergangszeit sinnvoll nutzen darf, ohne Ärger mit dem AA zu bekommen, dann seid bitte so nett und schreibt's mir, okay?
3 Antworten
Die SV-Beiträge werden sie Dir nicht streichen, aber das ALG I kann für 3-12 Wochen gesperrt werden, wenn Du die Massnahme ohne wichtigen Grund abbrichst.
Ich würde Dir daher empfehlen, einfach weiter an dieser Massnahme teilzunehmen und dann nachmittags zu lernen. Für wichtige Termine kannst Du Dir dort nach vorheriger Absprache mit dem Massnahmeträger auch mal einen Tag freinehmen.
Das wäre der einfachste Weg. 😉
Ja, das ist sicher. Auch während der Sperrfrist des ALG I werden die SV-Grundbeträge weiter gezahlt, solange Du noch als Arbeitslos und Arbeit Suchend bei der Arbeitsagentur angemeldet bist. ( zumindest die Krankenversicherung wird weiter gezahlt )
Siehe diesbezüglich auch hier :
http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html
Würdest Du Dich jetzt bei der Arbeitsagentur selber aus dem Bezug abmelden, so müsstest Du ab dem Folgemonat Deiner Abmeldung Deine KV-Pflichtbeiträge ( Mindestbeträge ) selbst bezahlen. Das wären je nach KV ca. ~150 Euro pro Monat. D
Da du nach Beendigung deiner Ausbildung Anspruch auf ALG - 1 hast,gilt für dich das SGB - lll und da gibt es Sperrzeiten nach § 144 SGB - lll in den Abs. 3 - 6 !
Auch in einer Sperrzeit werden deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie RV - weiter gezahlt.
Es kann dann nur nach der Anzahl der begangenen Verstöße eine Sperrzeit von 3 - 12 Wochen verhängt werden.
Warum fragst nicht genau das Deinen zuständigen Arbeitsberater auf der AA?
Danke für deinen Tipp, aber es ist so, dass bei der Menge die ich lernen muss, und bei der Menge an Dingen die ich auch sonst noch erledigen muss, eigtl. nicht möglich ist... egal wie viel Zeit für praktisch gar nichts zu verschwenden. Weist du sicher ob Sie mir die SVen nicht streichen können?