Darf der Arbeitgeber das Jobcenter kontaktieren nach Kündigung ohne Grund im Schreiben?

7 Antworten

klar dürfen die das und viele tun das in der regel auch. wenn du die kündigung provoziert hast, dann wird das in der kündigung stehen. wenn nicht, dann passiert dir daraus in der regel nix.

benji3G 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 18:11

Ja aber steht ja nichts in der Kündigung außer das es eine fristgerechte Kündigung in der Probezeit ist

Hast du gekündigt oder der AG. Klar kann der gegenüber den AA erklären das die die Kündigung provoziert hast. Wenn das stimmen sollte.
Einfach bestreiten :-)

Ob der AG von sich aus, das JobCenter anruft, wage ich zu bezweifeln. Umgekehrt ist es natürlich denkbar, dass der Vermittler sich mit dem AG in Verbindung setzt, um DEINE Angaben zu überprüfen.

benji3G 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 18:08

Haha ja in der Tat war ne Zeitarbeitsagentur wo ich die Ausbildung begonnen hatte.

Und er hat dort angerufen unmittelbar nach des Kündigungsschreibens also ich hab direkt Montag morgen beim Amt die Kündigung vorgezeigt die Freitag Nachmittag kam. Da wussten die das schon. Also das JC hat nicht angefragt sondern der AG direkt angerufen und begründet was ich doch alles falsch gemacht hätte. Provoziert hab ich die Kündigung nicht. Es lief aus dem Ruder am Ende weil mein angeblich bester Freund denn AG WhatsApp Screenshots geschickt habe wo ich mich bei ihm auskotze dass ich aktuell nicht zufrieden dort bin. Die Dame von der Arbeitsvermittlung fragte mich grad ob ich wüsste dass er angerufen hat und “gepetzt” hat. Obwohl in der Kündigung ja auch nur steht : in der Probezeit fristgerecht gekündigt

Ohne angabe von Gründen.

Dann beim JC anzurufen und denen zu erzählen wieso man kündigt wenn es ja nicht mal in der Kündigung steht finde ich etwas fragwürdig.

questasassin  25.09.2018, 17:44

doch doch das machen die am laufenden band ^^ besonders zeitarbeitsfirmen setzen die arbeiter damit unter druck

Also leider ist es so, das viele Arbeitgeber mit dem Jobcenter gemeinsame Sache machen. Ich denke diese Frage solltest du im ELO-Forum stellen. Da gibt es auch Antwort bzgl dem Datenschutz. Man kann z.B. bei Bewerbungen, welche einem vom JC an Zeitarbeitsfirmen vermittelt werden, eine Klausel drunter setzen.......aber wie gesagt fragst du besser mal im ELO-Forum nach.

https://www.elo-forum.org

Wenn dem JC bekannt wird, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, fragt es beim AG nach. Das ist völlig rechtskonform. Kann ja sein, das Du selber gekündigt hast. Das müsstest Du schon sehr gut begründen, weil Du damit wieder Hilfe bedürftig bist, und somit dem Steuerzahler wieder auf der Tasche liegst.

benji3G 
Beitragsersteller
 01.10.2018, 10:08

Das JC hatte noch nicht nachgefragt, die hatten keine Informationen bis zu seinem Anruf weil der halt freitags kam, ich die Kündigung ja erst Montag vorzeigen konnte weil Freitags Nachmittags erst die Post hier ankommt.

Mund ich hab nicht vor denn ataat lange auf den Taschen liegen zu müssen. Ich schreib meine zig Bewerbungen damit es wieder rund läuft.