Umzug steht bevor, Job gekündigt. Wo muss ich mich arbeitslos melden?
Hallo liebe Leser,
ich bin momentan Teilzeitbeschäftigte, habe dazu noch einen Nebenjob. Ich möchte jedoch mein Abi nachmachen und habe jetzt ganz kurzfristig die einmalige Chance bekommen, mit meinem Freund nach Hamburg zu ziehen; da er dort einen Platz an der Universität bekommen hat. Eine Wohnung hätten wir auch schon. Nun habe ich meine Teilzeitbeschäftigung gekündigt und werde auch meinen Nebenjob hier kündigen müssen. Da die Zusage der Uni so spät kam, hatte ich auch keine Zeit mich dort direkt zu bewerben. Innerhalb von Ca. einer Woche müssten wir nämlich umgezogen sein. Ich habe extra für diesen Fall gespart, jedoch frage ich mich wo ich mich arbeitslos melden muss, da ich momentan noch in meiner Heimat wohne. Ist zudem eventuell auch mit einer Unterstützung des Staats zu rechnen? Ich brauche jeden Cent und jedes Jobangebote von der Bundesagentur für Arbeit wäre mir eine Hilfe. Ich würde mich über Erfahrungsberichte, Tipps oder ähnliches freuen.
Liebe Grüße!
5 Antworten
Du musst dich am neuen Wohnort arbeitslos melden. Die ersten 3 Monate wirst du aber nichts bekommen, da du selbst für deine Arbeitslosigkeit verantwortlich bist. Dass du jeden Cent brauchst, verwundert mich kein bisschen, nur ansatzweise überlegt scheint die ganze Aktion ja nicht zu sein.
Wenn Du diese Arbeiten ohne wichtigen Grund aus eigenem Willen gekündigt hast, so wirst Du diesbezüglich mit einer Sperrzeit von 12 Wochen ( ALG I ), bzw. 3 Monaten ( ALG II ) rechnen müssen.
Die Begründung einer reinen "Umzugsplanung" ist hier allgemein kein "wichtiger Grund" für eine Anerkennung der abdoluten Notwendigkeit. ( interpretativ aus dem Inhalt Deiner Fragestellung... "mein Freund zieht um...und weil ich mit will habe ich nun meine bisherige Arbeit gekündigt " ... um eine "Familienzusammenführung zum Wohle eines minderjährigen Kindes ging es vermutlich auch nicht ... )
Melde Dich aber umgehend jetzt dennoch in Deiner bisherigen Zuständigkeit ( Wohnadresse ) arbeitsuchend und arbeitslos.
Denn ab diesem Ereignisdatum und Rechtskraft der Kündigung beginnen die jeweiligen Sanktionen zu laufen.
Lasse es Dir von den hiesigen Behörden schriftlich bestätigen. ( wann und weswegen warst Du dort )
Mit diesen Bestätigungen suchst Du dann in Deiner neuen Heimatstadt erneut die dortigen Behörden zwecks [An-] Meldung auf.
Wenn der Umzug von statten gegangen ist ummelden und dann zum arbeitsamt hamburg wenn du jetzt zu dem arbeitsamt in deiner stadt gehst wirst du dich verantworten müssen wieso du selbst gekündigt hast und ohne deren zustimmung darfst du dann eh nicht umziehen. Wenn du aber erstmal in Hamburg gemeldet bist fragt keiner mehr danach wieso du da bist bzw. Du bist das Problem der Stadt Hamburg und das Arbeitsamt ist für dich zuständig
Wenn Du vom Ausland nach HH ziehst, wirst Du keine Leistung erwarten können, da Du keine Beiträge in D entrichtet hast.
...."da ich momentan noch in meiner Heimat wohne"...
"Meine Heimat" kann ja wie "schwarz auf weiss" auch lediglich bedeuten, von Bayern nach Hamburg zu ziehen....
Oder "Berchdesgaden" nach "Hamburg"...( von meinem HEIMATort in einen anderen Ort...oder Stadt... und inländisch einen anderen Kulturbereich )
Aber es bleibt halt verwaltungsrechtlich "innerstaatlich"...
Ich habe mich damals zu erst in meinem Wohnort gemeldet und gleich gesagt, das ich umziehe. Dann musste ich mich in meinem neuen Wohnort wieder melden.
Für deine Umzug kannst du kein Geld vom Staat erwarten.
Wie kommst Du auf "Ausland" ?
Davon steht nichts in der Fragestellung. Und ein Umzug von einem Bundesland der BRD in ein anderes erfüllt diesen Umstand auch nicht.
Wichtig sind in solchen Angelegenheiten die bestätigten Daten der "Erstmeldung" in der jeweiligen Behörde.