Gekündigt und Freigestellt, ab wann muss ich mich arbeitslos melden?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst Dich sofort (innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kündigung) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden; anderenfalls droht eine 1-wöchige Sperre.

Die Arbeitsuchendmeldung kannst Du (nach Anmeldung) auch online (https://con.arbeitsagentur.de/prod/egov/login/?from=router&resource_url=https:%2F%2Fcon.arbeitsagentur.de%2Fprod%2Fjobboerse%2Foasu-ui%2Fpd%2F%3Freglevel%3Dpin%26pk_vid%3D1626705607ed16e1&timestamp=2021-07-19T16:40:08.857658&rid=e7bc5ed2-ddf4-4dec-bbb6-8dec068aade9) oder telefonisch (0800 4 555500 - gebührenfrei; https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner) vornehmen.

Arbeitslos melden solltest Du Dich spätestens am 1. Tag Deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit, also am 1. Tag (nach dem Ende der Kündigungsfrist), an dem Du nicht mehr Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber bist, denn der Anspruch (sonstige Anwartschaftsvoraussetzungen - in aller Regel 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten - erfüllt) auf Arbeitslosengeld 1 entsteht erst mit dem Tag der Antragstellung/Arbeitslosmeldung.

Die Arbeitslosmeldung musste vor den coronabedingten Einschränkungen persönlich vor Ort vorgenommen werden; sie ist - zumindest jetzt während der "Krise" - auch online möglich nach Anmeldung über den oben mitgeteilten (langen) Link.

Du meldest Dich sofort, d.h. so schnell wie möglich und teilst mit, dass Du die Kündigung zum.....erhalten hast. Arbeitslos bist Du, wenn die Kündigungsfrist endet (am Tag nach dem letzten Tag der Betriebszugehörigkeit)

Ab dem Termin in zwei Wochen. Natürlich kannst Du jetzt schon auf das Arbeitsamt gehen und eine neue Stelle suchen.

Familiengerd  19.07.2021, 16:37
Natürlich kannst Du jetzt schon [...].

Der Fragesteller kann nicht nur, sondern muss sich sofort (innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kündigung) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden; anderenfalls droht eine 1-wöchige Sperre.

Sofort bei Kenntnisnahme.

Familiengerd  19.07.2021, 16:35

Das betrifft aber nicht die Arbeitslosmeldung, sondern die Arbeitsuchendmeldung.

CaptainBrigg 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 11:07

Bin ich dann arbeitslos ab morgen ?

floppydisk  19.07.2021, 11:10
@CaptainBrigg

Nein, die Meldepflicht ist normalerweise drei Monate vor Ende einer Beschäftigung. Das kannst du aber nicht mehr einhalten, daher sofort melden.

Du bist dann arbeitslos, wenn die Kündigung greift. Du bist nur von der Arbeit freigestellt, aber noch angestellt.

Arbeitsuchend musst du dich sofort melden und Arbeitslos am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung