Während Krankschreibung gekündigt und freigestellt. Wann bei Arbeitsamt melden?
hallihallo, ich weiss nicht, wie man die Antwortbeitrag hervorheben kann, deshalb schreibe ich hier meine Probleme: bin ordentlich(fristgerecht) gekündigt zum 31.10.2010 und habe heute die Kündigung vom Personalbüro erhalten, Auf der Kündigung steht, dass ich bis zum 31.10.2010 unwiderruftlich freigestellt bin. Dadurch ich im moment noch krank bin, soll ich trotzdem Arbeitsamt anrufen und als arbeitsloser melden? Arbeite bei einem Einzelhandel(Lebensmittelunternehmen) mit weniger als 10 Mitarbeitern, sogenannter Kleinbetrieb.....Danke danke für Eure Antwort!
6 Antworten
Sie müssen sich sofort nach Zugang der Kündigung bei der zuständigen Agentur für arbeit "arbeitssuchend" melden. In der Regel können Sie sich per Telefon bei der zuständigen Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" melden.
Ab dem ersten Tag ab dem Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit "arbeitslos" melden.
Wenn Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch arbeitsunfähig sein sollten, müssen Sie diesen Sachverhalt unbedingt der Agentur für Arbeit mitteilen. Sie müssen dann mit der Krankenkasse sprechen, da Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Krankengeldbezug haben.
Die Freistellung, oder Ihre Krankheit ändert nichts daran, dass Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" melden müssen.
Auch wenn Sie in einem Kleinbetrieb gearbeitet haben, willkürlich kündigen darf Ihnen der Arbeitgeber nicht!
Hier noch ein guter Link zum Thema Kündigung.
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm
Sie müssen sich schnell überlegen / entscheiden, ob es Sinn macht, gegen die Kündigung vorzugehen.
Peter Kleinsorge
Auf alle Fälle solltest du gleich morgen bei der Agentur für Arbeit anrufen. Wenn du nicht bettlägerig bist, dann solltest du auch dort hinfahren. Alles andere werden dir die Mitarbeiter der Agentur vor Ort schon noch sagen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt in einem solchem Betrieb wie deinem nicht, so dass eine Kündigungsschutzklage wenig erfolgversprechend ist und die meisten Anwälte wohl auch gleich abwinken werden.
Ja! Gleich anrufen. Wenn du damit zu lange wartest, können die dir im Extremfall die Leistungen verweigern.
Auf jeden Fall würde ich mit der Kündigung sofort zum AA gehen auch wenn Du noch krank geschrieben bist. Die werden Dir sagen wann Du Dich melden sollst.. kann sein, evtl. erst nach der Gesundmeldung
Du solltest Dich sofort melden und auch gleich dazusagen, dass Du zur Zeit krank geschrieben bist. Du kannst Dir dann gleich einen Termin geben lassen, an dem Du selbst vorbeikommst.