Job gekündigt zum pflegen einer Angehörigen

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Deine Mutter muss sich nicht arbeitslos melden, wenn sie weiterhin automatisch krankenversichert sein möchte allerdings schon. Falls eine Sperrfrist wegen eigener Kündigung verhängt wird, so bezieht sich diese Sperrfrist allerdings nicht nur auf die Auszahlung von ALGI, sondern auch auf die Sozialabgaben.

Um das zu verhindern, sollte sie vorab klären, ob sie eine Sperrfrist zu erwarten hat, wenn sie den Job selbst kündigt wegen Pflege der Mutter. Eventuell kann man auch einen Aufhebungsvertrag mit dem AG vereinbaren - sie soll sich kundig machen! Erste Hinweise: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm

Wenn sie sich nicht arbeitslos melden würde, hätte sie überhaupt keine Bezüge und müsste sich ab sofort freiwillig krankenversichern. Dafür gibt es Tarife.

Arbeitslos melden nützt nichts, da sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.

Im Moment gar nicht... Sie sollte sich Arbeitslos melden, da findet man dann sicher eine Ideale Lösung.