Job gekündigt zum pflegen einer Angehörigen
Hallo meine Mutter will am Montag ihren Job kündigen um ihre Mutter (Pflegestufe 2) zu pflegen,sie ist getrennt lebend.Nun meine frage muss sie sich Arbeitslos melden,wie ist sie krankenversichert. Vielen Dank schon mal LG sim2512
4 Antworten
Deine Mutter muss sich nicht arbeitslos melden, wenn sie weiterhin automatisch krankenversichert sein möchte allerdings schon. Falls eine Sperrfrist wegen eigener Kündigung verhängt wird, so bezieht sich diese Sperrfrist allerdings nicht nur auf die Auszahlung von ALGI, sondern auch auf die Sozialabgaben.
Um das zu verhindern, sollte sie vorab klären, ob sie eine Sperrfrist zu erwarten hat, wenn sie den Job selbst kündigt wegen Pflege der Mutter. Eventuell kann man auch einen Aufhebungsvertrag mit dem AG vereinbaren - sie soll sich kundig machen! Erste Hinweise: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm
Wenn sie sich nicht arbeitslos melden würde, hätte sie überhaupt keine Bezüge und müsste sich ab sofort freiwillig krankenversichern. Dafür gibt es Tarife.
Im Prinzip stimmt das - hatte ich nicht gewusst. Doch auch hier gibt es wie fast bei allem eine Ausnahme. Zur Vervollständigung: " Die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag berechtigt die Agentur dann nicht zur Verhängung einer Sperrzeit, wenn der Arbeitgeber zum Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung berechtigt gewesen wäre (BSG vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05)." Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag.htm
http://www.hausmed.de/gesund-leben/haeusliche-pflege/pflege-durch-angehoerige . Ich würde nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen und mich bei Arbeitsagentur und Krankenkasse genau erkundigen, die entsprechenden Anträge stellen und dann erst kündigen.
Arbeitslos melden nützt nichts, da sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.
Im Moment gar nicht... Sie sollte sich Arbeitslos melden, da findet man dann sicher eine Ideale Lösung.
Ein Aufhebungsvertrag ändert nichts an einer evtl.Sperrfrist,er wird wie eine Eigenkündigung angesehen.