Kündigung der Arbeit wegen Studium - arbeitslos melden?
Da ich beschlossen habe ein Studium zu beginnen und umzuziehen, habe ich meine derzeitige Arbeit zum 31.08.2013 gekündigt um dann zum Wintersemester anfangen zu können. Heißt, ich wäre im Septbember arbeitslos (die Tage brauche ich aber für Umzug, Vorbereitungen etc.) Eigentlich beginnt das Studium im Oktober aber ab dem 30.09.2013 fängt ein Vorkurs an den ich belegen werde.
Muss ich mich für den September arbeitslos melden? Wenn ich erst im Oktober zur Uni gehen würde bestimmt (um später Leistungen zu bekommen, falls ich nicht gleich einen Job haben sollte) aber wie ist, wenn der Vorkurs Ende September beginnt?
Danke
6 Antworten
Ja unbedingt arbeitslos melden. Schon damit der Zeitraum bei der Rentenversicherung gemeldet wird.
Melden würde ich mich, aber es wird evt eine Sperre wegen deiner eigenen Kündigung geben. Du kannst dich immer tagesgenau arbeitslos ab-und anmelden, das kann wichtig sein für deine Krankenversicherung und Anspruche auf Kindergeld.
Da wäre dein Alter in der Frage nett gewesen."8 ist wirklich zu alt für KG. rotzdem melden, da machst du nichts verkehrt. Evt kannst du auch kurz Wohngeld bekommen.
Meld dich arbeitslos. Bekommst noch Geld und Versicherungen etc. laufen weiter.
Geld bekomm ich keins weil ich bin je eh drei Monate gesperrt. Und nachversichert müsste ich denke ich auch noch sein, da diese Nachversicherung von einem Monat nach Kündigung noch zählt. Während dem Studium versichere ich mich dann ja selbst.
Finanzielle Förderung darfst Du seitens der Arbeitsagentur nicht erwarten. Zum einen hast Du selbst gekündigt (Sperrfrist), zum anderen stehst Du wegen des beabsichtigten Studiums ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sobald Du Studentenstatus hast, kannst Du über den Studenten-Service bzw. die Studentische Arbeitsvermittlung (macht das Studentenwerk) versuchen, einen Teilzeitjob für das Semester bzw. die Semesterferien zu bekommen.
Ich erwarte auch kein Geld. Mir ging´s nur darum falls nach dem Studium was ist und die sehen, ich hätte mich für die paar Tage in denen ich arbeitslos war nicht gemeldet.
Das wäre eine Frage die du mit deinen Arbeitgeber besprechen solltest oder mit dem Arbeit- amt, wo dann dich bestimmt noch anmelden müßtest . Doch ich glaube dafür müßte die IHK zuständig sein oder deine Berufsgenossenschaft (?) . Fang bei deinem Arbeitgeber an zu fragen, ich denke mal, wenn der kulant wäre und dir das nötige Frei geben würde, wenn du im Gegenzug dafür ... Du weißt was ich meine . So kenn ich es .
Denke mit 28 gibt´s kein Kindergeld mehr ;) Naja so ist das, wenn man sich so spät dazu entschließt studieren zu gehen...