Arbeitsbeginn zum 15. möglich wenn zum 15. gekündigt wird?
Ich habe zum 15. des Monats eine neue Arbeitsstelle. Ist es möglich auch zum 15. zu kündigen und gleichzeitig an diesem Tag eine neue Tätigkeit zu beginnen? Wegen Resturlaub wäre das zeitlich möglich, aber ist es auch rechtens? Oder müsste ich dann zum 30. des vorherigen Monats kündigen und mich 14 Tage arbeitslos melden?
2 Antworten
Wenn Du zum 15. kündigst ist der 15. der letzte Arbeitstag.
Zum 15. bzw zum letzten des Monats sind aber eigentlich die üblichen gesetzlichen Endtermine. Du kannst Dich mit dem neuen Betrieb einigen oder auch mit dem alten.
Wenn Dich der alte Betrieb zum 14. gehen lässt wird keiner großartig nach dem Warum fragen. Ansonsten sag dem neuen AG das der Beginn sich um einen Tag verschiebt.
es ist der Behörde doch egal ob Du Deinen Urlaub opferst.
wo klein Kläger ist ist auch kein Richter!