Muss ich meinen Nachbar auf mein Grundstück lassen?
Mein Nachbar möchte die wand seiner Garage, die zu unserem Grundstück zeigt, streichen. Dafür muss er aber auf unser Grundstück.
nun ist das problem, dass wir uns sehr stark mit dem gestritten haben und mein vater gesteht ihm nur zu auf unser grundstück zu gehen, wenn er dabei ist.
Mein vater hat aber nächste woche keine zeit dafür, der nachbar möchte trotzdem kommen.
meine Frage ist nun: Muss ich den nachbarn aufs Grundstück lassen? oder muss der eine woche warten bis er zu UNSEREN bedingungen auf unser grundstück darf ?
11 Antworten
Warum soll er warten, nachdem er sich erfolglos um eine vernünftige Regelung bemüht hat? Nach ergebnislosen Versuchen kann er sofort zum Amtsgericht gehen; und wenn Du dann erst einen Rückzieher machst hast Du sofort die Kosten am Hals!
Erst recht wenn Du Ihn aus Dickköpfigkeit oder zur Erziehung hast warten lassen!
Ja er darf sehr wohl auf Euer Grundstück wenn er Sanierungsarbeiten machen muss nur er muss diese bei euch an melden . Nach den renovierungsarbeiten hat er das Grundstück wieder so zu verlassen wie er es vor gefunden hat . Ein Tipp macht doch ein Foto von der lage bevor er Renoviert hat . So kann fest gestellt werden das alles so ist wie es auch vorher war . Aber es sollte schon der Besitzer an wesent sein . Wie geschrieben wenn der Nachbar die arbeiten rechtzeitig bei euch an gemeldet hat hat er auch das Recht dazu es sei den es gibt einen wichtigen Grund da für das Euer Vater nicht da sein kann .Es sollte schon einer von Euch zuhause sein .
Der Nachbar kann sein Betretungsrecht gasnz locker beim Amtsgericht einklagen; dann wird es für Euch teuer.
Andererseits muss er Schäden beseitigen, die er durch seine Arbeiten an Eurem Grundstück unmd Euren Pflanzen anrichtet. Also vorher beweissichere Fotos machen und von Dritten bezeugen lassen!!
Warum soll er warten, nachdem er sich erfolglos um eine vernünftige Regelung bemüht hat? Nach ergebnislosen Versuchen kann er sofort zum Amtsgericht gehen; und wenn Du dann erst einen Rückzieher machst hast Du sofort die Kosten am Hals!
Erst recht wenn Du Ihn aus Dickköpfigkeit oder zur Erziehung hast warten lassen!
"nun ist das problem, dass wir uns sehr stark mit dem gestritten haben"
Lass ihn doch auf das Grundstück! Das könnte doch nur positiv für Euer Verhältnis sein. Vielleicht müsst Ihr ja auch mal auf sein Grundstück.
Ohne mein Beisein, wenn es Probleme gibt mit Ihm, würde er mein Grundstück nicht betreten. Gesetze hin oder her.
Das einklagen dauert aber bestimmt länger als eine Woche, und die kann er warten.