Nachbar ist mit seiner Garage auf unserem Grundstück, was kann ich machen?

25 Antworten

Es mag dahin gestellt sein ,das eine Genehmigung vorliegt.

Diese bezog sich dann auf das zu bebauende Grundstück.Sollte die Garage genau an der Grenze gebaut werden musste der Voreigentümer eures Hauses diesem Zustimmen.

Hat der Vorbesitzer zugestimmt?

Hat der Vorbesitzer zugestimmt auf seinem Grundstück zu bauen? (Ein Teil der Garage?)

Hat der Vorbesitzer Geld oder Sachleistungen dafür erhalten?

Wurde dies beim Kauf des Hauses schriftlich bekannt gegeben bzw. wurde beim Kauf des Hauses darauf hingewiesen ,das ein Teil von "Nachbars"Garage auf eurem Grundstück steht?

Auch wenn Ihr erst jetzt davon erfahren habt ,habt Ihr die möglichkeit dagegen vorzugehen.

Bleibt die Frage ob es Sinnvoll ist ,denn Ihr habt die möglichkeit und das Recht dazu,das der Nachbar Euch quasi eine Entschädigung zahlt.                                                            BITTE schriftlich beim Notar regeln.

Oder

Ihr könnt Grundsätzlich auf dem Bauamt nachfragen ob überhaupt eine Genehmigung über die Gar. vorliegt.Sollte dies der Fall sein - nachfragen warum seinerseits zugestimmt wurde über die Grenze hinauszu bauen bzw. warum dieses bei der Bauabnahme nicht bemängelt wurde.

Sollte ein Bauantrag oder kein Bauantrag vorgelegen haben ,könnt ihr euch auf das Rückbaurecht berufen.Lag kein Bauantrag vor könnte unter Umständer der Nachbar mit der Stadt "Stress" bekommen.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.Aber es ist zu überlegen ob ggf. der "Frieden mit dem Nachbarn" gestört werden würde.

Dank Google freut sich so manche Stadt über die nicht beantragten Bauten,z.B. Wintergarten ,Garagen,Carpot`s usw.

So kann auch ein Loch in der Stadtkasse gefüllt werden.

cu

Nun,vielleicht hat man Rechte, vielleicht auch nicht aber du mußt lange, vtl.bis zum Lebensende Tür an Tür mit deinem Nachbarn leben. Deshalb sollte man abwägen, ob man da überhaupt etwas unternimmt. Bisher war es ja auch ok für dich und nur weil das jetzt irgendwo auftaucht würde ich gar nichts machen. Dem Nachbarn erzählen ja aber das wärs dann auch.

Seehausen  02.03.2011, 13:22

Der Spruch könnte vom Nachbarn kommen!

Warum klein beigeben, wenn der Nachbar sich illegale Vorteile auf Kosten anderer geholt hat?

ofi21  02.03.2011, 13:55
@Seehausen

Es gibt auch den Spruch, "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn der böse Nachbar es nicht will"

Es geht nicht um kleinbeigeben. Das würde man machen, wenn schon ein Streit bei Hauskauf entstanden wäre.

Drei Jahre hat sich aber niemand drum gekümmert und hat auch anscheinend niemanden gestört.

Letztendlich muß das jeder für sich selber entscheiden, inwieweit er das jetzt beanstanden will oder nicht.

Seehausen  02.03.2011, 16:42
@ofi21

Wieso ist ein Nachbar böse, wenn sein Grundstück von Fremden bebaut wird ????

Da kamen ja schon X Antworten zusammen. Mag sein, dass ich mich wiederhole, aber ich wollte nicht alle lesen. Grundsätzlich geht es darum wieviel überbaut wurde. Bei 3 - 5 cm (je nach Bundesland) geht man von einer Meßungenauigkeit aus und es wäre zu dulden. Ich nehme aber mal an, dass es sich um einen größeren Überbau handelt. Jetzt kommt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Bei einer erheblichen Einschränkung könnte es tatsächlich sein, dass der Abbruch der Garage gefordert werden kann. Der zielführendere Weg ist sicherlich die Einigung mit dem Nachbarn. Die Gemeinde läßt i. d. R. durch den Gutachterausschuss jedes 2. Jahr zum 31.12. sog. Bodenrichtwerte beschließen. Die können erfragt oder sogar auf der Homepage der Gemeinde o. a. abgerufen werden. Mit der überbauten Fläche und dem Bodenrichtwert hast Du mal eine Kostengröße, um die es geht. Nun wäre eine Entschädigung oder eine neue Grenzziehung (Veränderungsnachweis durch das Vermessungs- oder Katasteramt) möglich. Letzte kostet jedoch entsprechende Gebühr.

Je nach Umfang des Überbaus können Sie sich auf eine Überbaurente oder eine einmalige Abfindung der Duldung einigen. Bei erheblichen Überbauten könnte Ihnen bei einer Klage evtl. sogar ein Rückbaurecht zugeprochen werden, dass der Nachbar zu erfüllen hätte. Um wieviel m² handelt es sich denn im Vergleich zu Ihrer Gesamtgrundtücksfläche? Steht die Garage nur geringfügig an der Grenze über oder mitten auf Ihrem Grundstück? Für nur wenige cm² sollten Sie nicht den nachbarschaftlcihen Frieden auf Dauer auf´s Spiel setzen!

Frage wäre eben, wie weit die Garage auf deinem Grundstück steht. Wenn die ganz auf deinem Grundstück steht, könntest du Miete verlangen. Das wäre eine Möglichkeit. Wenn du das nicht möchtest,kannst du einen Rückbau verlangen, damit dein Grundstück frei ist.Oder aber du verkaufst ihm die Fläche, auf der seine Garage steht.

Das sollte mna mit dem Nachbran in gegenseitigem Einvernehmen klären.

Wenn da snicht möglich ist, bleibt eben nur der Klageweg.