Geh und Fahrtrecht = Parkrecht?

7 Antworten

Da es euer Grundstück und eure Garagen sind, gibt es anscheinend nur einen Mietvertrag. Wenn es hier keine besonderen Regelungen bezüglich der Zufahrt gibt, einfach dem Nachbarn mitteilen, dass man das Parken auf der Zufahrt nicht wünscht und bei Zuwiderhandlung den Mietvertrag kündigen.

Ansonsten müsstest Du das angeblich bestehende Geh- und Fahrtrecht mal genauer beschreiben, woher es kommt und wie es formuliert ist.

Ein Wegerecht ist kein Abstellrecht. Der Nachbar darf da zwar fahren (allerdings "schonend", § 1020 BGB), aber weder halten noch parken.

Du hast einen Unterlassungsanspruch.

Ich weiß es nicht, denke aber, dass es okay ist, solange die anderen Fahrzeuge euch nicht blockieren, bzw. die Ein- und Ausfahrt unmöglich machen

Na ja, zwischen Recht haben und auf meinem Recht bestehen? Dann würde ich das Haus verkaufen, wenn das Missverhältnis so groß ist.

Es fehlen jetzt leider die Maße und der Hintergrund. Warum wurde die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht der Zufahrt nicht geteilt. Bietet sich hier doch an.

Nachbar wird doch sicher nicht immer Besuch haben? Was stört daran, wenn er vor seiner Garage anstatt in seiner Garage steht?

Wie ist eigentlich geregelt, dass es seine Garagen sind? Grund und Boden zieht an.