Gewohnheitsreicht - Nachbar über unser Grundstück
Hallo! WIr haben ein Haus gekauft über dessen Grundstück ein Weg verläuft. Über diesen Weg fährt der Nachbar zu seiner Garage. Wir möchten den Gartenteil jetzt aber als Garten nutzen und somit die Durchfahrt dichtmachen. Der Nachbar käme damit nicht mehr zu seiner Garage. Gibts da ein Gewohnheitsrecht?
Fakten: - im Grundbuch ist nix eingetragen - Der Nachbar hat auf der Südseite (Hanggrundstück!) über 30 Meter Breite Anschluß an eine öffentliche und mit Autos befahrbare Straße. - Hauseingang und Garage sind aber Nordseitig, dh oben am Hang - Parkplätze sind in 30 Meter Umkreis genügend vorhanden (öffentliche Straße) - es gibt noch weitere Alternativwege, allerdings derzeit nicht mit Auto befahrbar. - Es geht eigentlich nur um Bequemlichkeit und Kosten: unser Grundstück hat den Zugang zur Straße im Süden: die Garage steht im Hang und es führt eine Treppe mit 66 Stufen hoch zu Haus. Es ist also nicht unmöglich, aber teuer und unbequem für den Nachbarn, es ebenso zu machen, er MUSS nicht über unser Grundstück.
Ich frage deshalb, weil der Nachbar ziemlich unverschämt droht, wenn unser Besuch auf seinem Grundstück wenden will (es ist nunmal eine Sackgasse dieser Privatweg), aber er fährt munter drüber ohne zu bedenken daß er über fremdes Land fährt. Er darf zwar gern noch durch solang der Garten nicht umgestaltet wird, aber ich würd dann Tore aufstellen und ein Schild ("Privatgrundstück - Durchfahrt verboten") um den regen Verkehr etwas einzudämmen - momentan fährt ja jeder der zu seinem Haus will über unser Grundstück (3 Autos der Bewohner, Besucher, Lieferanten, Handwerker, Post, einfach alle).
Also Frage: kann ich dort Tore aufstellen oder gibts da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Sind seit 1 Monat eingetragene Eigentümer.
6 Antworten
Entscheident ist die Dauer, wie lange gibt es diesen Weg? Ich würde einen Anwalt einschalten.
Dann hiermal nachlesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Durchfahrtsrecht-Wegerecht,-Gewohnheitsrecht-__f75053.html
Ist zwar etwas anders gelagert aber hilft schon weiter!
Ich werd es glaub ich erstmal ganz behutsam angehen und das Schild aufstellen, sowie unsern Zaun da wegnehmen (schließlich trennt der ja nun unsinnigerweise unser Grundstück in 2 Teile). Ein Tor wird sicher nächstes Jahr auch kommen, allerdings werd ich das nicht verschließen. Bis dahin wird sicher mal der Nachbar fragen was wir da machen und ob wir das dürfen und dann kann man ja drüber reden.
Wenn es wirklich dein Grundstück ist, diese Auffahrt, dann kannst du damit machen was du willst. Gewohnheitsrecht nur, wenn du dein Grundstück nicht umgestalten willst. Du brauchst ja die Auffahrt für Eigenbedarf. Und ja, an deiner Stelle würde ich einen Zaun oder Tor installieren lassen. Es stellt sich nur die Frage, wie kommt der Nachbar zu seiner Garage.
Wie gesagt es gibt noch Alternativwege, allerdings müßte er sich dann mit dem andern Nachbarn kurzschließen. Derzeit gibts da einen Trampelpfad, unser Privatweg ist auch nicht mehr als eine Kiespiste, nur eben etwas breiter. Man kann sich da schon arrangieren, Oder er machts halt wie unser Vorgänger und baut sich die Garage unten an die Straße. Wir müssen unsere Einkäufe und Getränkekisten jetzt auch 66 Stufen hoch schleppen und können nicht vor die Haustür fahren. Wie gesagt, es muß nicht sofort passieren, aber irgendwann wollten wir das Gartenstück schon gern nutzen. Der Rest ist halt Steilhang.
Biete deinem Nachbar den Alternativ-Weg an. Das wäre eine weise Entscheidung. Und wenn ihr euch geeinigt habt, dann sprich mit einem Fachmann, wie ihr am besten einen Weg zur Garage installieren wollt, es gibt ja verschiedene Straßenbeläge und vielleicht auch Vorschriften die man beachten muss, nehm ich mal an.
Ich kann ihm keinen Alternativweg anbieten! Es ist ja nicht mein Grundstück über das der Alternativweg führen würde. Einen Straßenbelag will ich nicht, da ich ja einen Garten (= Rasen) aus dem Weg machen will. Den Alternativweg müßte er sich dann schon selbst besorgen.
das gibt Krieg auf Lebenszeit da kann eigentlich nur ein Anwalt helfen.
Wie wäre denn mal folgende Idee:
Eine nett formulierte Einladung zu einem gemeinsamen Abendessen mit gegenseitigem besseren Kennenlernen...
Die Einladung nett verpackt bei Nachbars vor die Tür legen oder in den Briefkasten stecken...
Und dann nutzt ihr die Gelegenheit und sprecht mal über diesen Weg... Und vielleicht kommt dabei sogar heraus, dass alle Beteiligten friedlich an die Umgestaltungen auf dem Grundstück herangehen können...
Viel Glück
Normalerweise müsste ein Wegerecht eingetragen sein, Ob es da ein Gewohnheitsrecht gibt, müsste euch ein juristischer Fachmann sagen können. Ich weiß nicht, wie lange ihr da wohnen möchtet, würde aber vorschlagen, ihr setzt euch erst einmal mit dem Nachbarn zusammen und fragt ihn, wie man die derzeitige Situation wohl ändern könnte. Seid ihr erst einmal verfeindet, kann euch das Wohnen schnell unmöglich werden. Versucht es auf gütlichem Weg, Schilder könnt ihr dann immer noch aufstellen.
Das Schild wär nur erstmal als Zeichen gedacht dass deutlich wird, es handelt sich hier nicht um eine öffentlich befahrbare Straße. Der Nachbar hat ja selbst so ein Schild da stehen und achtet auch ziemlich penibel drauf daß da keiner dran vorbeifährt. Das Schild kann man halt im Dunkeln übersehen wenn man nicht ortskundig ist und da wir erst 1 Monat hier Eigentümer sind, ist zur Zeit jeder Besuch von uns ortsunkundig. Das Schild wäre sicher auch ein Anlaß für den Nachbarn zu uns rüberzukommen und ein Gespräch anzufangen. Da könnte man dann ja klären, dass er zwar noch drüberfahren darf aber irgendwann der Weg schon zugemacht werden soll. Und halt nicht jeder Hans und Franz Durchfahrt hat. Sein Besuch/Handwerker kann ja auch ein paar Meter weiter auf der Straße parken.
Den Weg gibts wohl seit 30 Jahren, aber seither haben jeweils die Eigentümer gewechselt. Ich würd sogar drauf wetten, daß die Nachbarn gar nicht wissen, daß es kein öffentlicher Weg ist, denn er ist durch einen Zaun vom Rest unseres Grundstücks getrennt, inklusive Gartenpforte. Wir wußten es selbst nicht, sind aber stutzig geworden, als wir jetzt die Flurkarte bekommen haben und dort kein Weg eingezeichnet ist. Grundbuchamt und Liegenschaftsamt haben dann bestätigt daß es unser Grundstück ist. Da dieser Weg wegen des Hangs das mehr oder weniger einzige ebene Stück Garten ist das wir haben, ist das eben für spätere Dinge wie Terrasse oder Pool die einzige Alternative. Wie gesagt bis dahin dürfte er ja noch durchfahren, aber es sollte schon klar sein, daß das unser Land ist und jederzeit ein Ende haben kann. Er kann sich ja bis dahin um einen Alternativweg zur Garage kümmern.