Garagenwand an Grundstücksgrenze und Feuchtigkeit
Mein Nachbar hat vor meiner Zeit eine Garage an unser Grundstück gebaut...dieses liegt tiefer wie unser Grundstück...nun wird seine Wand feucht.....und ich soll Abwehrmassnahmen treffen....quasi 40 cm meines Grundstückes auf 8 m unnutzbar machen......ist er im Recht ?
5 Antworten
Du bist für Dein Grundstück zuständig. Für das Nachbargebäude, auch wenn es auf der Grenze steht, ist ausschließlich der Eigentümer verantwortlich! Aber er darf, auch ohne Deine Zustimmung sein Gebäude reparieren und pflegen, und dafür Dein Grundstück betreten. Guck mal in Google "Nachbarrecht" und "Hammerschlagrecht" nach. Für Schäden, die dann auf Deinem Grundstück entstehen haftet der Verursacher, Dein Nachbar oder deren Beauftrage (Handwerker). Wenn Aufgebuddelt werden muß, um eine Isolierung anzubringen, muß Du das Dulden. Der Urzustand muß dann wieder hergestellt werden an Zustand und Bewuchs. Bei Streitigkeiten geh zu Deinem Schiedsmann, den findest du im Verzeichnis Deiner Gemeinde. Ich bin einer von diesen Streitschlichtern
Wenn dein Grundstück an der Stelle gepflastert ist, und Regenwasser läuft dadurch an die Garagenwand ist er möglicherweise im Recht. Das Niederschlagswasser, welches du abbekommst musst du auf deinem Grundstück entsorgen und nicht ins Nachbargrundstück abfließen lassen. Bei natürlicher Erdfeuchte ist es wahrscheinlich Nachbars Problem, das er so tief gebaut hat.
..nein da war immer schon Garten...ich habe nur etwas Humus und Kies aufgefüllt und sogar Dränage gelegt...und Noppenfolie angebracht....das reicht ihm aber nicht...
ich würde sagen nein.. das hätte er sich überlegen müssen bevor er Baut,.. weiß doch jedes Kind, dass ein Hang Feuchtigkeit ins Mauerwerk "pressen" kann, und daher gehört so etwas entsprechend isoliert.
Als Kompromiss könnte er auf Selbstkosten deinen Garten aufgraben und trocknen lassen, isolieren und wieder zuschütten. --- und dann hast du einiges gut bei ihm.
Das ist einzig und allein das Problem deines Nachbarn . Du könntest ihm höchstens anbieten , seine Garagenwand von eurer Grundstücksseite aus zu isolieren indem er selbst ausschachtet und die entsprechenden Massnahmen trifft.
nein ,weil es ja nichts damit zu tuen haben muss.