Garage auf Grundstücksgrenze
Wenn die Garage vom Nachbarn genau an die Grundstücksgrenze grenzt (was normal ist), wer ist dann für das Streichen der Wand, die zu meinem Grundstück zeigt zuständig. Die hätte nun mal einen Anstrich nötig. Für mich wäre es kein Problem das zu machen, aber theroretisch, wenn ich es gar nicht darf .... Habe auch keinen Streit mit dem Nachbarn, will nur wissen wie das eigentlich festgeschrieben ist.
9 Antworten
Die Garage gehört dem Nachbarn, also ist er auch für das Streichen zuständig.In so einem Fall kann man im übrigen nicht verbieten, dass der besitzer der Garage zum Streichen der wand das fremde Grundstück betritt. Natürlich nach Absprache. Wenn sich allerdings der Nachbar bereit erklärt die Wand zu streichen, wird sich der eigentliche Besitzer doch bestimmt nix dagegen haben......
Frage Deinen Nachbarn einfach, ob er die Wand mal streichen möchte.
Wenn er dazu keine Lust hat, frage ihn, ob Du da Efeu pflanzen kannst.
Das begrünen einer Nachbarwand birgt nicht unerhebliche Risiken für den Pflanzer!
der eigentümer des gebäudes ist dafür zuständig. wenn es dich stört und du ihm die arbeit abnehmen möchtest, könnt ihr euch sicherlich einigen. nur sprechenden menschen kann effektiv geholfen werden :)
Immer der Besitzer. Du musst ihm zustehen, dass er zum Streichen Dein Grundstück betreten darf. Das ist gesetzlich geregelt. Nur Du kannst ihm nicht vorschreiben, dass er streicht, wenn es auch aus Schönheitsgründen von Nöten wäre. Da ist Absprache untereinander das beste Mittel.
Sie haben die Möglichkeit, sich auf das Leitungw- und Hammerschlagrecht zu berufen, falls der Nachbar sich weigert, Sie das Grundstück zum Zweck der gelegentlichen Pflege - Streichen/ Reparatur - der Garagenwand auf sein Grundstück zu lassen. Die Instandhaltung Ihres Eigentums obliegt ausschließlich Ihnen alleine.