Wie hoch darf der Baum des Nachbarn sein?
Unser Nachbar hat sehr hohe Birken im garten, die wenn sie umfallen, unser Haus treffen und ins Grundstück fallen. Ich schätze die Bäume auf 20 Meter.
Ist das eigentlich erlaubt, so hohe Bäume zu haben weil der Gartenzaun/ die Hecke darf ja nicht beliebig hoch sein ?
8 Antworten
Viel wichtiger als die Höhe selbst ist die Tatsache, dass die Bäume standsicher sind (egal wie hoch sie sind).
In der Praxis bedeutet das, dass von einem kleineren (altersschwachen, kranken) Baum genauso eine Gefahr ausgehen kann wie von einem hohen, nicht windgeschützten Baum (der beim ersten stärkeren Sturm umknickt). Du kannst also nicht pauschal aufgrund der Höhe von einer Gefahr ausgehen .....
Für die Höhe eines Baumes gibt es keine Obergrenze, nur für den Abstand und das auch nur die ersten paar Jahre nach der Pflanzung. Bäume die länger als fünf Jahre an dem Ort stehen, genießen Bestandsschutz.
Der Baumbesitzer muß seine Bäume regelmäßig "überprüfen", sprich wenn ein Baum morsch ist oder aus anderen Gründen (Pilzen etc) umzukippen droht, muß er vorher gefällt werden. Ansonsten ist das ein Fall für die Haftplichtversicherung des Nachbarn.
Wenn Du natürlich siehst, daß ein Baum besonders angeschlagen ist, kannste Deinen Nachbar auch darauf hinweisen. Dann wird er ihn in eigenem Interesse fällen. Ansonsten fallen Bäume nicht so leicht um.
Wenn die Birken in der Windschneise stehen, bieten sie sogar Dir noch einen gewissen Schutz vor besonders starken stürmen.
Ich hatte mal eine Buche an der Grenze stehen, die stand seit eh und je. Dann kam ein neuer Nachbar, der hatte mich ständig wegen dieser Buche genervt (macht Dreck, Laub, überwachsende Äste etc.), während auf seinem Grundstück bestimmt fünf Fichten standen.
Irgendwann habe ich den Baum dann zu Brennholz gemacht weil mir das Theater auf die Nerven ging. Hatte ja noch drei andere Bäume und dann einfach einen neuen paar Meter entfernt gepflanzt.
Es dauerte vielleicht ein halbes Jahr, dann kam der nächste Sturm und die nun freiliegenden Fichten des Nachbarn hat es wie Streichhölzer umgeworfen. Mein Nachbar fand das allerdings dann nicht so lustig ;)
Ein Baum kann so hoch werden wie er eben wächst. Die Frage ist, wie nahe er an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht ?
Steht der Baum schon längere Jahre und keiner hat sich daran gestört, dann kann man die Fällung nicht verlangen. Es besteht dann der sog. Bestandsschutz für den Baum.
Wenn der Baum allerdings anfängt abzusterben, dann sollte man den Nachbarn auf die Gefahr hinweisen. Bei den meisten Versicherungen wird eine Schadenübernahme ausgeschlossen, wenn ein morscher Baum durch Sturm umfällt und Schäden anrichtet.Das weiss sicher nicht jeder. Die Kosten muss dann derjenige tragen, dem der Baum gehört.
Dann darf man Bäume auch nicht während der Brutzeit der Vögel fällen. Auch darauf ist zu achten. Fällt man eine Baum, ausgenommen morsche Bäume, während der Brutzeit der Vögel, kann das ein Bussgeld von mehreren hundert Euro zur Folge haben, so Anzeige erstattet wird.
Auf Baumfällarbeiten spezialisierte Unternehmen wissen das und würden während dieser Zeit auch keinen gesunden Baum fällen.
Der Größe nach zu urteilen, sind die Bäume deutlich älter als 5 Jahre und genießen damit Bestandsschutz.
Fallen die Bäume um, weil sie morsch sind und der nachbar sich nicht pflegetechnbisch darum gekümmert har, ist er hafttbar, sofern sie sein Verschulkden beweisen können. Sind die Bäume ernsgesund und ein heftiger Sturm läßt den Stamm oder starke Äste auf ihr Grunstück krachen, dann haben Sie hoffentlich einen entsprechende Gebäudeversicherung.
Fallen die gesunden Äste oder der Stamm auf Ihr Grundstück ohne Ihrem gebäude zu schaden, dann war das höhere Gewalt und Sie haben das Nachsehen.
Fallen die gesunden Äste oder der Stamm auf Ihr Grundstück ohne Ihrem gebäude zu schaden, dann war das höhere Gewalt und Sie haben das Nachsehen.
Wo gibt es das Nachsehen, wenn kein Schaden entstanden ist? Okay der Rasen ist versaut und eventuell wurde ein kleiner Busch dabei gekillt. Dann fragst einfach den Nachbar, ob man beim Brennholz "halber - halber" machen, dann paßt das schon ;)
Bin ich vielleicht dein Nachbar?
Das mit Bäumen und Nachbarschaft regelt das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Hohe Bäume sind nirgends verboten. Auch wenn Grenzabstände unterschritten werden, solch alte Bäume genießen Bestandsschutz.
Für eine evtl. Haftung durch Baumschäden: der Besitzer haftet nur dann, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er muss Bäume regelmäßig auf Krankheiten kontrollieren und diese ggf. bei einer Gefahrenlage fällen.
Kippt aber ein gesunder Baum in Folge eines Sturms um und knallt auf euer Haus, dann ist das euer "Privatvergnügen". Der Baumbesitzer haftet dafür nicht (aber evtl. eure Gebäudeversicherung).