Muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich studiere?

6 Antworten

Du hast grundsätzlich das Recht, Deine Arbeitszeit zu verringern:

hier zum Nachlesen:

Reduzierung Arbeitszeit - § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html

Aushilfen (auch Minijobber) haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie andere ArbN auch (also u. a. auch Anspruch auf Urlaub und Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)

kein Urlaubsanspruch, etc

Aushilfen haben genauso einen Urlaubsanspruch wie jeder andere auch. Außerdem einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. Nur wissen das die meisten AG nicht (oder wollen es nicht wissen) und der undankbaren "Aushilfe" wird dann lieber gekündigt als sich weiter mit einer solchen Aushilfe abzugeben. Das wiederum könnte für den AG schnell wieder unangenehm werden, nämlich dann wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt.

Arbeitest du nur an bestimmten Tagen (z.B. nur jeden Montag und Dienstag) dann ist der Urlaubsanspruch anteilig.

Dir steht als Aushilfe im Grunde das zu, was auch den anderen zusteht. Sprich bezahlt der AG z.B. anderen Weihnachtsgeld, dann muss er das auch den Aushilfen zahlen.

wenn es den Betrieb tangiert und deine Arbeitszeiten......vielleicht die flexiebilität?

ich weiss es nicht ob es ein Recht auf Teilzeit gibt ? und ob der Betrieb das muss?

erkundige dich vorher.....ohne das es Ärger gibt.

ischdem  10.08.2014, 11:11

Teilzeit-befristungsgesetz § 8 Verringerung der Arbeitszeit

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

Ja, du MUSST es dem Arbeitgeber sagen. Grundsätzlich wird ein Studium einer Nebenbeschäftigung gleichgesetzt sodass hier die Zustimmung des Betriebs erfolgen muss.

MenschMitPlan  10.08.2014, 10:52

Für die Aufnahme eines Studiums bedarf es doch nicht der Zustimmung des Arbeitgebers! Wo hast du das denn her? Ob ich mich weiterbilde, ist meine Privatsache.

Maximilian112  09.08.2014, 11:34

für die Aufnahme eines Studiums brauch ich die Zustimmung des Betriebes??

Der Betrieb sollte darüber informiert werden, das ist dann wohl richtiger.

Fairyfail 
Beitragsersteller
 09.08.2014, 11:20

Das ging schnell!

Vielen Dank!

Bauchmäßig gesagt kommt mir die Argumentation des Arbeitgebers fadenscheinig vor.

Die rechtlichen Grundlagen kenne ich aber nicht. Möglicherweise hat der AG sogar recht.

Stünde ich vor dieser Situation, würde ich das Studium verschweigen, zumal es sich dabei nicht um einen bezahlten Nebenjob handelt und auch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot vorliegt (was z.B. der Fall wäre, wenn ich meinem Arbeitgeber durch einen nebenbei laufenden eigenen Gewerbebetrieb Konkurrenz machen oder nebenbei bei einem Mitbewerber meines Arbeitgeber jobben würde).