Weniger Stunden als im Arbeitsvertrag?
Hallo, Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Und zwar in meinem Arbeitsvertrag steht: Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit , und beträgt derzeit wöchentlich 40 Stunden ohne Berücksichtigung von Pausen.
Jetzt zu meiner Frage, darf mein Arbeitgeber mir einfach so über 20 Stunden monatlich streichen?
Und ungefähr 4 mal die Woche schickt er mich eine Stunde früher nach Hause, muss er das nicht auch bezahlen ? Oder ist der Betrag so geschrieben das er mich einfach so "wenig" Stunden arbeiten lassen kann wie er will ?
2 Antworten
und beträgt derzeit wöchentlich 40 Stunden ohne Berücksichtigung von Pausen.
Da steht doch eindeutig, dass Deine wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt.
Du hast Dich vertraglich verpflichtet, diese 40 Wochenstunden zu arbeiten, im Gegenzug hat sich Dein AG verpflichtet, Dir für diese 40 Stunden auch Arbeit zu geben.
Tut er das nicht und schickt Dich heim obwohl Du arbeiten willst, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet (eben diese 40 Stunden/Woche). Minusstunden können so nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden. Das ist das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines.
Natürlich nicht.
Wenn du einen Vertrag über 40 Stunden hat, muss er dich auch entsprechend beschäftigen. Wenn er das nicht kann, muss er dich trotzdem bezahlen. Wenn er das nicht kann, muss er seinen Laden dicht machen.
Wieso zurück fordern?
Du hast Anrecht auf deinen vollen Lohn für 40 Stunden. Wenn er den nicht zahlen kann/will, gehst du am besten gleich zum Arbeitsgericht. Dann ist der sowieso eigentlich bereits pleite.
Es geht ja schon mehrere Monate so das ich nicht die 40 Stunden in der Woche voll bekomme
Ich hab ungefähr jetzt immer mind. 14 Stunden weniger gehabt, kann ich des Geld was mir dadurch gefehlt hat auch rückwirkend zurück fordern?
Und jetzt hat er eine teilzeit Kraft eingestellt und will mir noch mehr Stunden nehmen.
Es steht weiter unten im Vertrag noch: die firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen erfordernissen eine Änderung der arbeitszeiteinteilung vorzunehmen. Aber das bedeutet ja nur die Uhrzeit oder hat das was mit den Stunden zutun?