Darf der Arbeitgeber mir meinen Wohnort vorschreiben?

9 Antworten

Dein Wohnort ist ganz allein Deine Sache. Und wenn Du Deine vertragliche Arbeitszeit da bist gleich Recht und 40 Minuten Fahrtweg ist keine Seltenheit

Gewöhn' Dich schon mal an den Freiluftknast BRD....

Nee, Spaß beiseite. Wie lange Du zur Arbeitsstelle fährst, wäre nur relevant, wenn Du auf Abruf präsent sein müßtest oder berufsmäßig z.B. Kurierfahrten machst, weil man da eben nur eine bestimmte Anzahl von Stunden hinter dem Steuer sitzen darf und da auch die Wegstrecke zur Arbeitsstelle mitgerechnet wird.

Ansonsten würde ich sagen, daß Dir das niemand vorschreiben kann. Wobei 40 Minuten für eine Wegstrecke ja nun noch nicht viel sind...

Wenn Du nicht bei Feuerwehr, Katastrophenschutz, ..., bist, sollte es dem Arbeitgeber egal sein, wo Du wohnst.

Ehrlich gesagt wundere ich mich schon etwas über die Äusserung der Personalerin. Es ist ja klar, dass die Anfahrtzeit Privatvergnügen ist und Du dennoch Deine Arbeitszeit erfüllen wirst. Entweder hat lediglich die Personalerin ein persönliches Problem damit oder es geht um was anderes. Wohnen denn alle anderen Mitarbeiter der Verwaltung im Ort? Kann es sein, dass die glauben, dass sich Leute für ihren eigenen Wohnort mehr engagieren würden als Leute von auswärts? Ich finde das jedenfalls befremdlich und würde der Dame wahrscheinlich antworten indem ich sie frage wo ich das nachlesen könne.

Das man in einem bestimmten Radius um den Arbeitsort wohnen muss, kenne ich nur aus Bereichen, wo man im Falle eines Bereitschaftsdienstes innerhalb von einer bestimmten Minutenzahl vor Ort sein muss. Das steht dann aber auch so im Arbeitsvertrag.

JulietteLove 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 15:11

Ich war ebenfalls total geschockt, deshalb musste ich das hier gleich veröffentlichen, da ich mit sowas NIE gerechnet hätte und dachte ich hätte mich nicht richtig informiert.

Bereitschaftsdienst o.ä. habe ich nicht. Im Gegenteil...ich habe feste Arbeitszeiten und stehe jetzt lediglich etwas früher auf und bin etwas später zuhause. Büße also Freizeit ein. Ansonsten hat sich nichts geändert. Ich habe vorhin auch eben meine direkte Vorgesetzte darauf angesprochen, weil ich dachte, vielleicht hätte diese etwas zur Personalverwaltung gesagt. Und die meinte "nein", es ist kein Problem wenn ich mal 10 Minuten früher oder später komme zumal ich im öD Gleitzeit habe (Beginn zwischen 6:30 und 9:00 und je nachdem kann ich dann nachmittags zeitig heim oder muss länger bleiben - Hauptsache ich mache meine 36 Std. die Woche).

Gerneso  06.10.2015, 15:14
@JulietteLove

Dann würde ich gar nichts weiter machen und wenn die Dame wieder blöd kommt fragen, was genau ihr Problem bitte sei.

Wahrscheinlich ist sie frustiert und neidisch dass Du glücklich verliebt bist.

verreisterNutzer  06.10.2015, 15:15
@JulietteLove

Die Personalverwaltung sollte sich mal dazu äussern, auf welche konkreten Vorschriften (Gesetzestexte etc..) interne Verwaltungsvorschriften usw. sie sich beruft. 

JulietteLove 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 15:15
@Gerneso

Mir ging auch schon durch den Kopf, dass die Mitarbeiterin vielleicht nur Mutti spielen wollte ...

JulietteLove 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 15:19
@verreisterNutzer

Das fand ich eben auch komisch. Mir wurde das auch nur telefonisch gesagt nichts offizielles schriftliches aber Angst hat es mir für den Moment trotzdem erstmal gemacht, da ich mit so etwas nie gerechnet hatte. Noch dazu habe ich der Dame erklärt, dass das eine Übergangslösung ist und wir vorhaben, kommendes Jahr in die Mitte zu ziehen (dort komme ich gebürtig her) um näher bei der Familie zu sein und weil mein Freund nicht will das ich täglich "so weit" fahre. Da wollte sie gleich wissen wohin und wann genau und ich welches Haus. Als wollte sie irgendetwas herausfinden. Alles sehr sehr komisch und das macht mir gerade etwas Angst...

Gerneso  06.10.2015, 15:28
@JulietteLove

Viel zu viel Information. Besser wäre rückfragen gewesen, wo das steht, dass man nicht einfach umziehen darf. Halt Dich mit Infos zurück warum und weshalb Du wohin ziehst.

JulietteLove 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 15:36
@Gerneso

Ja, das wird ich jetzt auch tun. Ich hab da oft das Gefühl mich rechtfertigen zu müssen obwohl dies gar nicht der Fall ist.

Grundsätzlich mal nein! Es sein den Du hast eine Tätigkeit, die eine Präsenzpflicht am Ort beinhaltet. Das wäre bei einem Bürgermeister der Fall.

Wie Du auf Deine Stunden kommst ist Deine Sache und wo Du wohnst ebenso. Da hat der AG kein "Aufenthaltsbestimmungsrecht".