Arbeitsrecht:Arbeitszeiten?

4 Antworten

Da du schon volljährig bist, ist das leider erlaubt. Da sieht man mal wieder, dass FSJ und BFD, in der Form wie sie momentan durchgeführt werden, nichts weiter als Ausbeutung sind. 

Unter 18 jährige dürfen höchstens 8 Stunden arbeiten und nicht nach 20.00 Uhr. Deshalb hat es was mit Volljährigkeit zu tun. Viele beginnen mit 16 ein FSJ, darum sicher die Frage.

in der pflege ist das üblich, du hast ja dann auch wieder ein paar tage am stück frei

Supex 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 20:08

ja 2 tage. Ich habe am Sonntag spätdienst bis 8 und muss am nächsten morgen um 6:30 weider anfangen . es müssen ja 12 Stunden freizeit dazwischen sein aber es sind nur 10.

Natürlich ist das erlaubt, du bist ja schon volljährig.

Familiengerd  22.09.2017, 20:57

So ein Unsinn!

Das hat mit "volljährig" überhaupt nichts zu tun!