Muss ich für die Entsorgung von Sperrmüll anderer Mitmieter zahlen?
Ich habe heute (wie alle Mieter in meinem Haus) einen Posteinwurf von meiner Wohnungsbaugesellschaft erhalten, auf dem steht, dass in Hof und Keller des Hauses "Unrat" gelagert ist, der bitte von uns allen entsorgt werden möchte. Wenn wir das nicht bis zum 15.5. getan haben, wird der Hausmeister mit der Entsorgung beauftragt und die entstehenden Kosten werden uns allen auf die Betriebskosten aufgeschlagen. Ist das rechtens? Mir gehört nichts von den Sachen und ich sehe eigentlich weder ein, anderer Leute Müll wegzuschaffen, noch, für die Entsorgung zu zahlen. Darüber hinaus finde ich schon allein die Fristsetzung und Drohung sehr dreist. Es gab vor dieser Postsendung keinerlei Vorankündigung oder Aufforderungen..Was sind meine Rechte? Kann ich gegen diese Frechheiten vorgehen oder muss ich zahlen?
4 Antworten
Muss ich für die Entsorgung von Sperrmüll anderer Mitmieter zahlen?
Wenn der "Hauptschuldige" nicht "ermittelt" werden kann, ja.
Darüber hinaus finde ich schon allein die Fristsetzung und Drohung sehr dreist.
2 Wochen sind doch eine angemessene Frist.
irgendwer wird sie schon da hingestellt haben. Der Hausmeister bzw. Vermieter muss auch nicht anderer Leute Müll entsorgen und wenn, dann kostet das eben. Je nachdem was es ist, ob es in der Mülltonne entsorgt werden kann oder Sperrmüll - kämen eben Kosten auf alle Mieter zu, wenn sich die Verantwortlichen nicht melden.
was sollte der vermieter da bescheid geben,das ist entweder im mietvertrag oder in der hausordnung verankert,dass das verboten ist ! wenn der verursacher nicht zu ermitteln ist,hat der vermieter das recht die entsorgungskosten auf alle mieter zu verteilen . wenn dann irgendwann der verursacher ausfindig gemacht werden sollte,könnt ihr die kosten bei den verursacher einklagen .
Zu diesem Thema hat sich auch der BGH geäußert und entschieden, dass der Vermieter den Verursacher nicht ermitteln muss, Die anfallenden Kosten sind auf alle Mieter zu verteilen. Eine derartige Maßnahme ist oft nötig um die allgemeine Ordnung im Hause wieder herzustellen oder aufrecht zu erhalten. Mit Setzung einer Frist wird dem Verursacher die Gelegenheit gegeben, seinen Müll selber zu entsorgen und so der Gemeinschaft und letztlich auch ihm selbst Kosten zu ersparen. Dass das in den Augen der rechtschaffenden Mieter nicht als fair beuteilt wird ist klar. Dennoch ist der Vermieter kein Ermittler und kann auch, wenn kein Verursacher gefunden wird nicht selber diese Kosten tragen, auch wenn das die Mieter gerne so sehen würden. Im Übrigen funktioniert das ganze Leben so, die Gemeinschaft wird für die Tat eines oft einzelnen bestraft. Das Ganze hat auch einen selbsterzieherischen Effekt. MfG