Mieterrecht / -pflicht bei Hochwasser
Ich wohne in der Hochwasserregion unmittelbar an der Elbe und hatte aber auch das Glück, dass in unserer Strasse nix dramatisches passierte....
Ich bin Mieter in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen, die verwaltet werden.... Zur Sicherung des Hauses mussten die Mieter die Tiefgarage räumen, wurden hermetisch abgeriegelt mit Sandsäcken, also eingebaut, die Heizungsanlage wurde vorsorglich demontiert. Während des Hochwassers wurde fleißig im Keller abgepumpt.
Gestern hatte ich nun ein Schreiben der Verwaltung im Briefkasten zwecks Mithilfe bei der Entsorgung und Leerung der Sandsäcke (Termin heute und morgen)..... Aus dem Anschreiben ging weiterhin hervor, dass nicht geschafftes dann in Auftrag gegeben wird und den Hausbewohnern in Rechnung gestellt wird....
Meine Frage lautet, ist das so rechtens, sind das dann echt Nebenkosten wie Hausmeisterarbeiten....?
Ich möchte anmerken, dass ich kein Problem mit habe zu helfen, aber ich möchte mir nicht suggerieren lassen, dass das, was ich nicht schaffe, ich bezahlen muss, denn schliesslich habe ich ja auch keine Miete gemindert, weil ich weder Warmwasser noch einen Stellplatz hatte....
4 Antworten
Nein, diese Kosten sind nicht umlagefähig, denn es handelt sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Kosten. Zwar ist dies auch die Aufgabe des Hausmeisters, auch dessen Kosten sind aber nur umlagefähig, wenn sie regelmäßig wiederkehrend sind. So muss der Vermieter genauso jedes Jahr die Kosten für Reparaturen aus den Hausmeisterkosten rausrechnen, weil diese nicht umlagefähig sind (der Einfachheit halber wird da meisten eine pauschaler Abschlag von 25 % von den Hausmeisterkosten abgezogen). Und dieses Prinzip gilt natürlich auch für die Kosten im Rahmen des Hochwassers...
Gestern hatte ich nun ein Schreiben der Verwaltung im Briefkasten zwecks Mithilfe bei der Entsorgung und Leerung der Sandsäcke (Termin heute und morgen)..... Aus dem Anschreiben ging weiterhin hervor, dass nicht geschafftes dann in Auftrag gegeben wird und den Hausbewohnern in Rechnung gestellt wird...
Diese Kosten sind keine umlagefähigen Kosten und daher bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen.
Ich bin überzeugt, dass deine Hausverwaltung eine Versicherung hat, die du auch über die Nebenkosten (anteilmäßig) bezahlst.
Außerdem ist es für mich unvorstellbar, dass solche Tätigkeiten, die ja auch de Rettung des eigentlichen Hauses (was ja dem Vermieter gehört) den Mietern in Rechnung gestellt werden darf.
Das Schreiben ablichten und der Bild- Zeitung schicken. Die sind für solche Frechheiten manchmal zu haben.
Ja, das stimmt. Der Fragesteller hat ja extra geschrieben, dass er in der Hochwasserregion lebt, das habe ich überlesen.
Ich dachte bisher bei Katastrophen hilft man sich Gegenseitig, ohne nach Gesetzen zu Fragen. Ich muss mein Menschenbild wohl nochmal überdenken, schade.
Ich habe die letzten tage sehr wohl geholfen und wiederhole, ich habe kein problem damit, beim beräumen zu helfen. Ich möchte lediglich wissen, ob ich für das, was ich nicht schaffe, zur kasse gebeten werden kann.
Hilft der Vermieter wenigstens mit ???
nein, nicht das ich wüsste, der wohnt ausserhalb..... allerdings wird die dame der verwaltung vermutlich wieder wichtig telefonierend alles beobachten 7 kontrollieren, wie beim sichern des gebäudes.....
Letzten Absatz nicht gelesen??? Da steht doch extra das er kein Problem hat zu helfen, aber ich fänd es auch irgendwie frech, wenn ich für alles was ich nicht schaffen kann zur Kasse gebeten werde....
gegen Hochwasser wird Dich niemand versichern, wenn Du im Hochwassergebiet ein Haus hast! Daher kannst Du das mit der Versicherung vergessen.