Muss ich nach Auszug meiner Mietwohnung die kosten für das Streichen übernehmen?
Hallo Zusammen
Ich schildere kurz folgende Situation. Wir wohnen seit ca. 3 einhalb Jahren in einer Mietwohnung und haben nun die Kündigung eingereicht. Wir waren die ersten Mieter der Wohnung, dass heißt die Wohnung war komplett neu bei Einzug. Im Mietvertrag steht wir müssen die Kosten für das Streichen der Wohnung übernehmen, dies behauptet auch unser Vermieter. Ist es aber nicht so, dass der Vermieter für die Malerkosten aufkommen muss? (§5 ?)
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Liebe Grüße Lukas
10 Antworten
Der Mieter muss nur dafür sorgen, dass die Wände in einer neutralen Farbe gestrichen sind . Das kannst du ja im Notfall auch selber machen.
Auch wenn man aus einer Neubauwohnung wieder auszieht, muss man die Wände der Räume nicht streichen.
Es reicht , wenn man die Wohnung besenrein übergibt und selbst verursachte Schäden behebt, beheben lässt.
Nein.
Ich zieht aus und müsst die Wohnung wieder in einem Urzustand hinterlassen.
Dazu gehört auch das streichen der Wände dazu.
Wenn ihr es nicht selber macht, kann der Vermieter dieses in Auftrag geben und die Kosten dafür tragt ihr.
darüber streiten sich viele Geister und ich denke was im Mietvertrag steht muss auch so gemacht werden.
Auf der anderen Seite habe ich mal gelesen das man eine Wohnung nur noch besenrein übergeben muss bei Auszug.
Ich meine man kann auch die Tapeten abreißen statt streichen.Geht schneller und ist billiger.
darüber streiten sich viele Geister und ich denke was im Mietvertrag steht muss auch so gemacht werden.
Da denkst du aber völlig falsch! Nur weil irgendetwas im Mietvertrag steht, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch rechtmäßig ist.
Auf der anderen Seite habe ich mal gelesen das man eine Wohnung nur noch besenrein übergeben muss bei Auszug.
Jein. Es kommt auf die exakte Formulierung der Klausel an.
Wenn es im Mietvertrag steht, müsst Ihr das so tun.
Bisweilen hatten Mieter das Glück, dass Vermieter so dumm waren, widersprüchliche Klauseln in den Vertrag reinzunehmen, sodass diese - beide - hinfällig wurden.
Davon lese ich aber in deiner Frage nichts.
Ich glaube, das habe ich mit meinem zweiten Absatz hinreichend herausgestellt.
Nein, bzw. nur unzureichend. Denn es geht nicht nur um widersprüchliche Klauseln, sondern darum ob Mieter unangemessen stark benachteiligt werden.
Starre Renovierungsfristen sind nicht widersprüchlich, sind aber trotzdem unzulässig. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist nicht widersprüchlich, ist aber auch unzulässig. Eine Klausel, wonach die Renovierung von einer Fachfirma ausgeführt werden muss, ist nicht widersprüchlich, aber trotzdem unzulässig.
Das ist ja totaler Unfug, was du da schreibst. Wo steht denn etwas in der Frage von starren Renovierungsfristen, Tierhaltungsverbot oder Fachfirma?
Es geht um die Renovierung bei Auszug. Da ist die Rechtsprechung momentan grundsätzlich so: Wenn vertraglich vereinbart, dann muss das so gemacht werden.
Hier hätte ich noch ergänzend anfügen können, dass das - selbst bei vertraglicher Vereinbarung - nur gemacht werden muss, wenn dies auch notwendig ist. Eine Wohnung, die seit Einzug nie renoviert wurde, aber bei Auszug immer noch topp in Schuss ist, muss z.B. nicht renoviert werden.
Ich hätte noch zig weitere Ergänzungen und Einschränkungen und besondere Voraussetzungen erwähnen können und damit Bücher füllen können. Aber bei der knappen Fragestellung ist wohl mit meiner Aussage zunächst einmal hinreichend geantwortet.
Wo steht denn etwas in der Frage von starren Renovierungsfristen, Tierhaltungsverbot oder Fachfirma?
Eben, genau davon steht in der Frage nichts. Es wäre aber trotzdem wichtig zu wissen. Denn wenn tatsächlich starre Fristen vereinbart wurden, dann ist die gesamte Renovierungsklausel unwirksam und der Mieter muss auch keine Endrenovierung leisten. Dann ist die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Aber was genau im Mietvertrag vereinbart wurde, weiß hier keiner von uns.
Bisweilen hatten Mieter das Glück, dass Vermieter so dumm waren, widersprüchliche Klauseln in den Vertrag reinzunehmen, sodass diese - beide - hinfällig wurden.
Davon lese ich aber in deiner Frage nichts.
Was für ein Unfug! Nur weil irgendetwas im Mietvertrag steht, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch rechtmäßig ist.