Miete zahlen obwohl ich nicht eingezogen bin?
Hi
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, worin ich ab 1.Juli in eine kleine Wohnung bei Bad Nauheim einziehen sollte. Ich habe sogar angeboten, mitzuhelfen. Im Vertrag ist diesbezüglich nichts besonderes erwähnt, der wurde schon mitte Mai geschlossen. (Nur als Info)
Die Wohnung ist aber nicht fertig, der Mieter / wir sind noch dabei, zu renovieren. in dem Haus sind 2 Wohnungen. Die untere Wohnung (wo schon Eltern mit einem Kind leben) ist unverschlossen durch ein Treppenhaus mit meiner Wohnung verbunden. Anders formuliert: Ich kann meine eigene Wohnung noch nicht abschließen. Es gibt nur eine Haustür für beide Wohnungen.
Ich sagte, dass ich erst Miete zahle, wenn a) die Wohnung bezugsfertig ist und b) meine Wohnung abschließbar ist.
2 Fragen:
1) Ist das OK so?? Bin ich im Recht? Weil gerade aus versicherungstechnischen Gründen brauche ich doch eine Tür. Ich bekomme einen eigenen Haus-Eingang, aber das dauert noch Wochen.
2) Der Mieter war vor 3 Tagen schon da und wollte die Miete haben, obwohl die Wohnung nicht fertig ist und ich (wie gesagt) meine Sachen nicht mal abschließen kann. Muss ich dennoch Miete zahlen, weil es im Vertrag so steht?
Ich danke Euch
7 Antworten
Wenn eine Wohnung nicht beziehbar ist, aus welchen Gründen auch immer, dann brauchst Du auch keine Miete zu zahlen.
So würde ich das auch dem Vermieter vermitteln.
Was heißt nicht fertig? Nur nicht renoviert oder sind noch bauliche Arbeiten zu machen? Fragen über Fragen.....
Letztendlich hast du einen Mietvertrag geschlossen, der am 01.07. beginnt. Ab diesem Datum hat der Vermieter Anspruch auf Miete und du auf dem Schlüssel. Wann wurde dir der Schlüssel übergeben?
Die Gegebenheiten der Wohnung mit der fehlenden Wohnungstür waren dir doch von Anfang an bekannt. Oder hat der Vermieter dir zugesichert, eine Wohnungstür einzubauen?
Ich würde Dir empfehlen, Kontakt mit dem Mieterbund aufzunehmen und Dich dort persönlich beraten zu lassen (den Mietvertrag dort mal vorzeigen).
Ohne zu wissen, was in Deinem Mietvertrag steht und welche Abmachungen getroffen wurden, kann Dir hier keiner verbindlich sagen, ob Du ab dem 1.7. Miete zahlen mußt, oder nicht!
Ist die Wohnung denn bereit übergeben worden?
Der Vermieter kassiert in der Regel die Miete, der Mieter bezahlt in der Regel die Miete. Jetzt kannst Du Deine Frage noch einmal und verständlich stellen.
So sehe ich das auch. Man kann sich doch mal verschreiben, dann hilft doch die persönliche Logik weiter!
Die Frage ist doch hat der Mieter oder der Vermieter (er schreibt "wir") renoviert haben.
Nur wenn der Vermieter es zu verschulden hat, daß die Wohnung nicht bezugsfertig ist darf der Mieter den Mietzins verweigern. Das ist doch logisch, oder?
?????
Jetzt kannst Du dich einfach und geduckt von dieser Community verabschieden. (Bitte)
"Der Mieter war vor 3 Tagen schon da und wollte die Miete haben" ????
Du bist ein aufmerksamer Leser. Respekt und Gesundheit.
Auch wenn dein Einwand durchaus berechtigt ist, so ist er doch ziemlich kleinlich.
Ist doch klar, dass nicht der Mieter sondern der Vermieter die Miete kassieren wollte, oder? da muss man doch nicht drauf rumreiten.