Muss ich eine ERNEUTE VORLADUNG der Polizei folge leisten?
Ich habe einen Harmlosen Brief die Tage bekommen wo ich als Zeugin Eingeladen wurde. Allerdings war ich zu dem Zeitpunkt nichtmal in dieser Gegend und kann auch kein "Zeuge" sein. Somit schrieb ich einen Brief an die Polizei das ich Zur Vorladung nicht erscheinen werde weil ich damit nichts anfangen kann, ich war weder am Ort noch hab ich diese " Gefährliche Körperverletzung" gesehen.
Also bekam ich 1 Tag später einen neuen Brief wo steht : Erneute Vorladung (aufgrund Nichterscheinens zum ersten Termin)
mit einem Satz der unten Markiert ist: Sehr geehrte Frau xy, ich möchte Ihnen trotzdem Fragen zur Sache stellen !!
Was könnte Passieren wenn ich einen erneuten Brief schreibe und nicht kommen werde?
Man kann mich doch nicht Zwingen gerade bei so einer Situation ich kann denen doch nicht weiterhelfen...zudem bin ich voll Berufstätig und kann es mir nicht leisten auch nur eine Stunde auszufallen ....
Danke im Voraus! :-)
4 Antworten
Du musst auch als Zeuge nicht zur polizeilichen vorladungen erscheinen.
Spätestens aber bei der Staatsawanwaltschaft /Gericht, musst du hin, sonst kannst du Zwangsweise vorgeführt werden. (Auch Ordnungsgeld ist möglich )
Ich danke für den Stern.
Das gute ist, dass auf den Briefen eine Telefonnummer steht und ein Mensch, den man anrufen kann. Aber das ist natürlich auch nicht so leicht.
Dafür gibt's eine Zentrale oder die Möglichkeit mit einem Brief zu antworten.
Es wäre natürlich leicht, wenn einer an das Telefon dran gehen würde.
Geh einfach hin und sage, dass du zu diesem Sachverhalt nicht aussagen kannst. Du warst eben kein Zeuge.
Was für ein rumgezicke! Beamte gelten gemeinhin als faul. Wenn sich also einer die Mühe macht, dich zweimal einzuladen, wäre es mehr als höflich, da wenigstens mal anzurufen um zu erfahren, wie du helfen kannst. Möglich, dass du als Alibizeuge benannt wurdest.