Vorladung bei der Polizei verpasst

8 Antworten

Mann muß nicht immer mit der Keule .....

Was heißen soll, auch als Beschuldigter kann man da hingehen, ohne Angst, ohne Gefahr.

Zunächst wird man belehrt, dass man nichts zur Sache Aussagen muß.

Und das macht man dann auch, man sagt nichts zur Sache und gibt an, zunächst einen Rechtsbeistand befragen zu wollen.

Und dann hat man es hinter sich. Niemand kommt mehr, keine Ladung mehr, nichts.

Und dann gehst Du zu einem Rechtsanwalt und beauftragst den mit Deiner Vertretung.

Das ist der bei weitem einfachste Weg, denn wenn Du nicht kommst, läd man Dich nochmal, es kann auch sein, dass man bei Dir vor der Tür steht, dass die Staatsanwaltschaft eine Ladung ausspricht, zu der man dann erscheinen muß, das alles kommt dann nicht mehr.

Und dazu rufst Du einfach dort an, machst einen neuen Termin aus, Du kannst auch gleich sagen, dass Du sowieso nicht aussagst ohne Rechtsanwalt, dann geht das noch schneller, denn dann hat der Beamte dort das eventuell gar schon vorbereitet, Du koimmst, unterschreibst und gehst wieder, eine Sache von ein paar kleinen Minuten.

Hallo,

ich würde den Beamten anrufen, mich für das Fernbleiben entschuldigen und um einen neuen Termin bitten.

Sicher braucht man nicht zur polizeilichen Vernehmung, man muss auch als Beschuldigter nirgendwo aussagen.

Man darf aber nicht vergessen, dass das Vernehmungsangebot auch die Gewährung des rechtlichen Gehörs ist. Man gibt dir die Chance, sich zur Sache zu äußern, sie aus deiner Sicht darzustellen. Man kann sie nutzen oder auch nicht.

Es kann also durchaus sein, dass du nun, ohne weitere Vernehmung, innerhalb weniger Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekommst mit der Aufforderung, eine Geldstrafe in bestimmter Höhe zu zahlen, ersatzweise soundsoviele Tage ins Gefängnis zu gehen.

mfG Dabbel

Anrufen oder hingehen....!!

thecat87 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 05:23

Alles klar, danke.

JotEs  26.10.2010, 05:56
@thecat87

Nur, wenn du tatsächlich nicht der Täter sein KANNST und das möglichst auch nachweisen kannst, solltest du in Erwägung ziehen, dort hinzugehen - sonst nicht! Die Polizei hat sicher nicht vor, mit dir ein Kaffeekränzchen zu veranstalten ...

Geh lieber zu einem Anwalt! Dessen Aufgabe ist es, dich zu verteidigen und nicht, gegen dich zu ermitteln.

gehe heute hin und erkläre dein nicht erscheinen den Beamten

Sweetninafragt  26.10.2010, 05:42

Wozu?

Geh hin und nimm irgendwas mit, das deine Ortsabwesenheit belegt.