Vorladung bei Polizei als Zeuge/Opfer

5 Antworten

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mE nach NEIN. Dafür gibt es kein Frei.

Du kannst den Termin bei der Polizei problemlos verschieben.

kodi1123  04.07.2013, 14:12

und woraus entnimmst Du das?

Maximilian112  04.07.2013, 14:15
@kodi1123

mE heißt "meines Erachtens" , erhebt also keinen Anspruch auf absolut richtig. Es ist ein Erfahrungswert. Ich hab auch eine Begründung geschrieben.

Deine Antwort war absolut!

oh Sorry, Du bist ein anderer User :-)

Selbstverständlich gibt es frei! Eine polizeiliche und/oder gerichtliche Vorladung ist eine öffentliche Pflicht. Nach § 616 BGB besteht ein Anspruch auf Freistellung UND Lohnfortzahlung!

Kein Arbeitgeber würde dir nicht freigeben. erkläre die dringlichkeit des vorfalls. Ansonsten kannst du den termin bei der polizei auch verschieben.

Ja, natürlich muss dich freistellen. Du solltest dringend an deiner Grammaik und an deiner Rechtschreibung arbeiten!

dopamai04 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 14:16

Gibt es dafür eine Grundlage?

Maximilian112  04.07.2013, 14:10

Ja, natürlich muss dich freistellen.

und woraus entnimmst Du das?

Frag ihn einfach. Ich als dein Arbeitgeber, würde dor frei geben, immerhin ist es etwas wichtiges.