Vorladung bei Polizei als Zeuge/Opfer
Hallo, habe nun eine vorladung bei der Polizei während meiner Arbeitszeit. Bin dort geladen, weil nicht jemand angegriffen hatte und ich körperlich schaden davon getragen habe (nicht akkut. ) und Anzeige erstattet habe wegen Körperverletzung... nun meine Frage, da es keine Gerichtliche Vorladung ist sondern eine polizeiliche :-), muss mich mein Arbeitgeber freistellen für den Tag oder die Stunden? Denn der Termin liegt genau in der Mitte meiner Arbeitszeit. Danke vorab für eure antworten!
5 Antworten
mE nach NEIN. Dafür gibt es kein Frei.
Du kannst den Termin bei der Polizei problemlos verschieben.
mE heißt "meines Erachtens" , erhebt also keinen Anspruch auf absolut richtig. Es ist ein Erfahrungswert. Ich hab auch eine Begründung geschrieben.
Deine Antwort war absolut!
oh Sorry, Du bist ein anderer User :-)
:-D
Ergänzung:
http://www.helpster.de/polizeiliche-vorladung-das-muessen-sie-beachten_92541
Wenn Sie zwar eine Aussage machen möchten, Ihnen aber der Termin nicht passt,. können Sie bei der Polizei anrufen und um einen anderen Termin bitten.
Selbstverständlich gibt es frei! Eine polizeiliche und/oder gerichtliche Vorladung ist eine öffentliche Pflicht. Nach § 616 BGB besteht ein Anspruch auf Freistellung UND Lohnfortzahlung!
Kein Arbeitgeber würde dir nicht freigeben. erkläre die dringlichkeit des vorfalls. Ansonsten kannst du den termin bei der polizei auch verschieben.
Ja, natürlich muss dich freistellen. Du solltest dringend an deiner Grammaik und an deiner Rechtschreibung arbeiten!
Gibt es dafür eine Grundlage?
Ja, natürlich muss dich freistellen.
und woraus entnimmst Du das?
Frag ihn einfach. Ich als dein Arbeitgeber, würde dor frei geben, immerhin ist es etwas wichtiges.