Warenkreditbetrug, Vorladung? Trotz Unschuld.
Guten Morgen,
ich habe um 11 Uhr einen Termin (Vorladung) bei der Polizei, wegen eines Strafdeliktes. Mir wird Warenkreditbetrug vorgeworfen. Jedoch bin ich im Grunde unschuldig, ich wollte niemanden betrügen sondern es ist einfach unglücklich gelaufen. Im Internet steht, dass man nicht zu einer Vorladung gehen sollte, ohne vorher Akteneinsicht mit einem Anwalt durchgeführt hat. Jedoch kann ich mir in meiner aktuellen finanziellen Lage keinen Anwalt leisten.
Also, hingehen und etwas riskieren ? Ich möchte nicht bestraft werden, weil ich niemals mit betrügerischer Absicht gehandelt habe.
lG
6 Antworten
Auch wenn sich die Vorladung der Polizei sehr amtlich anhört/liest, muss man da nicht hin gehen. - Das ist etwas anderes als eine gerichtliche Vorladung.
Wenn du allein (ohne Anwalt) zu so einem Termin gehst, kann es sein, dass du etwas sagst, was du später bereust, weil man es zu deinen Lasten auslegen kann. Auch wenn es dir ganz belanglos vorkommt.
Der wichtigste Satz, den man von einem Rechtsanwalt lernen kann ist: "Ich mache dazu keine Angaben." - Sogar wenn dich der Herr Polizist nur fragt, wie es dir geht. Denn schnell wird man in ein lockeres, offenes Gespräch hinein gezogen, wo man dann doch gerichtlich verwertbare Aussagen macht...
Wenn du nicht hin gehst, wird es dadurch bestimmt nicht vergessen! Was nutzt es dir also? Einen Anwalt wirst du dir ja auch in ein paar Wochen nicht leisten können, oder? Vielleucht solltest du mal Prozesskostenhilfe beantragen?
Wenn man zu einer "polizeilichen Vorladung" nicht geht, wird nachher davon ausgegangen, dass man keine Aussage machen wollte. - Das ist immer noch besser, als hin zu gehen und überhaupt etwas zu sagen; das könnte einen später belasten.
Es gibt keine Prozesskostenhilfe in Strafprozessen.
Das wird sich alles bei der Vorladung (Besprechung) aufklären. Aber hin gehen musst du natürlich, denn sonst wirst du geholt. Du kannst dir natürlich einen Anwalt mitnehmen.
Und zu diesen "Einladungen" würde es ja dann kommen, also hättest du nur aufgeschoben...
Ich rate dir dringend davon ab, da hin zu gehen.
Du bist nämlich von deiner Unschuld überzeugt und dann redest und redest und redest du vielleicht. Und wenn an den Vorwürfen auch nur der Hauch von Wahrheit ist, redest du dich rein!
Nicht zwangsläufig. In vielen Fällen wird das Ermittlungsverfahren dann wegen Geringfügigkeit o.ä. eingestellt, weil die StA sonst für die wirklich bösen Jungs keine Kapazitäten mehr frei hätte.
Wie soll dieStaatsanwaltschaft denn von deiner Unschuld erfahren, wenn du nicht zur Polizei gehst? Genau, die nehmen die Angaben aus der Anzeige und Klagen dich dann an. Du hast das Recht auf Gehör und solltest deine "Unschuld" zu Protokoll geben. Übrigens kann man alles, was bei der Polizei gesagt wurde bei Gericht widerrufen, denn dort gilt nur das Vorgetragene.
Geh hin und sage dass du dir einen Anwalt nehmen willst und zum Sachverhalt vorerst keine Angaben machen möchtest (bevor du was Falsches sagst) du musst dann nur Angaben zu deiner Person machen – also Name, Anschrift und dgl.
Anwalt – wenn du dir finanziell keinen Anwalt leisten kannst bekommst du einen auf Staatskosten.
Dazu musst du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen – wird bei Notwendigkeit sofort ausgestellt Verdienstbescheinigung (Bzw. ALG Bescheid oder dgl.), Mietertrag, letzten Kontoauszug und Perso mitnehmen und los geht’s.
Wenn du noch Fragen hast noch mal schreiben
Nein, da sollte man überhaupt nicht hin gehen und man muss auch keine Angaben zur Person machen. Denn die Angaben zur Person (nämlich Name, Anschrift usw.) hat die Polizei schon längst.
Eine polizeiliche Vorladung ist mit einer gerichtlichen nicht zu vergleichen.
die Angaben zur Person musst du auch nur der Form halber machen – ist halt so fürs Protokoll.
Natürlich musst du nicht hingehen – es ist ja auch nur, dass du die Gelegenheit erhältst noch mal die Sache von deiner Seite zu schildern
(zu deiner ENTLASTUNG) –
so gibt die Polizei nur die Darstellung der Gegenseite an die Staatsanwaltschaft weiter, die sich dann schon einmal vor der Verhandlung ein Bild macht –
zu Verhandlung triffst du dann auf einen Richter der eine vorgefasste Meinung hat.
Im Prozess bekommst du auch keinen kostenlosen Anwalt den bekommst du nur für eine allgemeine Beratung vor dem Prozess
Nein, hingehen muss man zur polizeilichen Vorladung nicht, erst wenn der Staatsanwalt oder das Gericht einen vorläd, aber ich denke es ist besser hinzugehen.