Abgelaufener Pass/ Vorladung Polizei
Hallo
Ich habe am Donnerstag eine Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter. In dem Brief steht das ich zur Vernehmung die Vorladung und Bundespersonalausweis oder Reisepass mitbringen soll. Einen Personalausweis habe ich noch nie beantragt, habe bis jetzt immer meinen Reisepass dazu benutzt. Leider ist mein Reisepass am 7.6.2011 abgelaufen und ich habe noch keinen neuen beantragt. Nun wollte ich wissen ob ich auch mit dem abgelaufenen Pass zur Vernehmung gehen kann oder wird man das nicht aktzeptieren und mir vielleicht noch eine zusätzliche Strafe auferhängen? Oder kann ich trotzdem eine Aussage machen?
4 Antworten
Das geht mit dem abgelaufenen, ist ja auch erst kurze Zeit darüber. Ich mußte zur Zeugenvernehmung auch mal meinen Personalausweis vorzeigen, der war über 1 Jahr abgelaufen. Ich wurde nur darauf aufmerksam gemacht (habe natürlich die Ahnungslose gespielt ;-) )
Nimm deinen abgelaufenen Reisepass mal mit und evt. deine Geburtsurkunde und was du noch hast um deinen Identität zu beweisen.
Das ist eigentlich völlig Wurscht, ich war schon recht häufig bei der Polizei, die akzeptieren auch nen Führerschein oä! Manchmal brauchse den gar nicht zeigen, in deinem Fall geht einfach mit dem Ausweis hin und sag das er abgelaufen ist und du dich um Ersatz kümmerst.
Du kannst damit bestimmt hin. Kannst dann ja parallel morgen noch einen neuen beantragen. Dann kannst mit ruhigem Gewissen sagen: "Neuer ist beantragt"