Sonstige weitere Betrugsarten
Hallo. Ich habe gestern einen Brief der Polizei bekommen. Da steht: " Vorladung in der Ermittlungssache wegen sonstige weitere Betrugsarten am 26.05.2011 in ( meinem Wohnort) ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich." Do, 14.07.2011 soll ich vorsprechen. Da ist kein Paragraf oder so, nur das was ich hier geschrieben habe. Jetzt habe ich natürlich keine Ahnung, was ich gemacht haben soll. Also, ich habe doch niemanden betrogen. Hat jemand irgendeine Idee was damit gemeint sein könnte, oder was dazu zählt?
6 Antworten
Nur zur Info: Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Vorladung, MUSST DU EINER POLIZEILICHEN VORLADUNG NICHT ZWINGEND FOLGE LEISTEN !! Ich würde an deiner Stelle zwar hingehen, aber erst mal nur úm zu erfahren, um welchen Tatbestand es geht. Weiter rate ich Dir ausser zu deinen Personaldaten, zu NICHTS und wirklich NICHTS eine Aussage zu machen. Du bist dazu nicht verpflichtet !! Wenn es wirklich um ein Betrugsdelikt geht (z.B. illegaler Download von Musik, Filmen, o. ä.) dann leiste Dir einen Anwalt und überlasse dem die Stellungnahme - denn ein falsches Wort oder unkorrekte Formulierung von Dir kann schnell sehr teuer werden ==> Auf jeden Fall teurer als ein Anwalt !! Ich hoffe es handelt sich um einen Irrtum oder eine falsche Beschuldigung und wünsche Dir viel Glück in der Sache!
das ist der beste ratschlag, den man in dem fall geben kann..!!
Das wirst Du nicht herausbekommen. Die Formulierung "weitere Betrugsarten" entstammt nicht dem Gesetz, sondern der Kriminalitätsstatistik. Es gibt solche Sachen wie "Eingehungsbetrug" oder "Versicherungsbetrug", die im Gesetz aber überhaupt nicht auftauchen. Da gibt es nur den ganz allgemeinen § 263 StGB. Die Unterteilung dient nur dazu, die einzelnen Ermittlungsverfahren differenzierter zu erfassen. Und bei Dir gehts eben um was, was in keine der anderen Rubriken paßt, die der Polizeicomputer zur Auswahl anbietet.
SEHR häufig geht es bei Betrugsverfahren heutzutage um irgendwelche eBay-Geschichten. Auf jeden Fall fühlte sich wohl in er jüngeren Vergangenheit ein Geschäftspartner von Dir über den Tisch gezogen...^^
auf sich zukommen lassen und hingehen ... reissen dir schon nicht den Kopf ab ..... hast ja nix angestellt..... oder?
bei Ebay was verkauft ? ..... oder EC karte benutzt ohne Deckung? kann so viel sein
Klar kaufe oder verkaufe ich hin und wieder mal was bei ebay. Aber da ist alles i.O. Mit Karte bezahle ich nicht. Wie gesagt, ich habe selber keine Ahnung, um was es gehen könnte. Steht ja auch nichts da.
Du musst doch wissen, was du angestellt hast?! Vllt ein Freund, dem du was nicht wieder gegeben hast oder so was ähnliches?
Was sollst du denn gemacht haben?