Vorladung was jetzt?

7 Antworten

Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter musst du keine Folge leisten. Äußern muss du dich als solcher auch nicht, das ist dein Recht.

Wenn es hingegen zur Verhandlung kommt und du gerichtlich vorgeladen wirst, dann MUSST du dort auch erscheinen! Äußern musst du dich aber dann als Beschuldigter auch nicht.

Das mit dem Taschenmesser KANN zum Problem werden - was hat es denn für eine Klingenlänge? Lässt es sich mit einer Hand aufklappen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lalalaau 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 11:05

Es ist ein kleines Opinel Taschenmesser von meinem 9 jährigem Bruder. Es ist echt ein kinderding

Ich weiß nicht, was bei der Aufklärung passiert, ich könnte nur spekulieren, aber dir kann nicht viel passieren, da du aus Fahrlässigkeit gehandelt hast und nicht aus Vorsatz und du das Taschenmesser auch nicht vorhattest zu verwenden (nehme ich an). Wenn du zudem noch Einsicht und Reue zeigst und Ersttäter bist, wird nicht viel mehr passieren als Hausverbot und Geldstrafe.

MFG LevAsk

Strolchi2014  02.04.2020, 10:08

Hierbei ist egal ob Vorsatz oder nicht. Es wird ihm niemand glauben,das es versehentlich war...

LevAsk  02.04.2020, 10:12
@Strolchi2014

ist er weggerannt? konnte man auf den Videoaufnahmen sehen ob er das ausversehen eingepackt hat? ist mir auch Mal passiert, klar ist das eher fragwürdig und einem wird wohl kaum geglaubt, aber wenn du keine Vorstrafen hast und es nicht nötig hast das zu klauen oder so dann sollte das trotzdem bei einer Geldstrafe bleiben

Strolchi2014  02.04.2020, 10:13
@LevAsk

Jugendliche bekommen keine Geldstrafe. die bekommen Sozialstunden

wiki01  02.04.2020, 10:07

Die Fahrlässige Handlung und die Absicht, das Messer nicht zu benutzen, sind eigene Einlassungen. Ob denen geglaubt wird, möchte ich anzweifeln.

Zunächst einmal ist es ein Irrtum zu glauben, dass du als Beschuldigter verpflichtet bist bei ordnungsgemäßer Ladung durch die Polizei, mögen sie auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft handeln, zu erscheinen. Die Erscheinungspflicht des Beschuldigten gilt bei Ladungen durch die Staatsanwaltschaft (§ 163a Abs. 3 StPO). Eine andere Regelungen gilt zum Beispiel für Zeugen (§ 163 Abs. 3 StPO). Diese sind bei Ladung durch die Polizei im Auftrag der StA zum Erscheinen verpflichtet.

Es ist in der Regel, ohne vorher Rücksprache mit einem Verteidiger, sinnvoll, solche Termine nach voriger Absprache nicht wahrzunehmen und die Aussage vollumfänglich zu verweigern. Bei einem Diebstahl mit Waffen sind Haftstrafen bis zu 10 Jahren möglich, sodass die Hinzuziehung eines Verteidigers zwingend notwendig ist.

Was das Rechtliche angeht: Es ist mir schleierhaft wie man "aus Versehen" etwas mitnehmen kann. Wie wurdest du erwischt? Wo war der Gegenstand, als du den Laden verlassen wolltest? Hast du andere Gegenstände gekauft?

Aus diesseitiger Sicht erscheint zumindest ein Diebstahl wahrscheinlich vorzuliegen. Was die Qualifikation des Diebstahls hinsichtlich des Mitführens eines gefährlichen Gegenstandes angeht, so fehlt diesbezüglich - sofern schlüssig erklärt werden kann, weshalb du ein Messer deines Bruders mitführst bzw. wie dieses Messer dahingekommen ist - der Vorsatz.

Lalalaau 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 11:03

also Danke für die Antwort.

Mein Bruder hatte sein kindermesser in meine Schultasche getan und ich hatte es dort vergessen.

Als ich in der Drogerie eingekauft habe hatte ich bereits eine Tüte mit Einkäufen wo ich eine Sache aus dieser Drogerie übersah den rest bezahlte ich.

Dann wollte der Ladendetektiv dass ich die Tasche ausleere usw.

Hackebeil96  02.04.2020, 11:10
@Lalalaau
und ich hatte es dort vergessen.

Also wusstest du, dass in dem Rucksack ein Messer ist? Ansonsten hättest du es ja nicht vergessen können.

Als ich in der Drogerie eingekauft habe hatte ich bereits eine Tüte mit Einkäufen wo ich eine Sache aus dieser Drogerie übersah den rest bezahlte ich.

Also du legst die Sachen aus deiner Einkaufstüte auf das Band und vergisst aber die eine Sache aus der Einkaufstüte zu nehmen?

Du musst bei einer Vorladung durch die Polizei nicht zu diesem Termin erscheinen.

Bekommst du allerdings eine von der Staatsanwaltschaft, musst du erscheinen...

Gehst du hin wirst du zur Sache noch mal befragt.

wiki01  02.04.2020, 10:09

Die Polizei sind Gehilfen der StA. Also ganz so einfach ist es nicht. Da muss man schon genauer hinsehen.

Strolchi2014  02.04.2020, 10:10
@wiki01

Es kann auch sein, das die Polizei den Auftrag durch die Staatsanwaltschaft bekommen hat, stimmt.

skymind  02.04.2020, 10:59
@wiki01

Ermittlungspersonen der StA, nicht Gehilfen... gerade im Recht bitte bei den korrekten Begrifflichkeiten bleiben.

Strolchi2014  02.04.2020, 11:00
@skymind

Das interessiert einen Jugendlichen ja auch...

skymind  02.04.2020, 11:03
@Strolchi2014

Quatsch, die Polizei ermittelt aufgrund der Anzeige des Inhabers und legt die Anzeige nach Fertigstellung der StA vor. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen - sehr wahrscheinlich wird eine gerichtliche Vorladung erfolgen, bei der dann ein Urteil gesprochen wird. In der Regel werden das, sofern keine weiteren Vorstrafen vorliegen, ein paar Sozialstunden sein.

Das mitgeführte Messer ist natürlich ein Problem, auch wenn es nicht zugriffsbereit war. Da wäre dann eine Einzelfallbewertung bzgl. Vorsatz/Fahrlässigkeit notwendig...

Strolchi2014  02.04.2020, 11:10
@skymind

Mein Kommentar bezog sich eigentlich auf deine "Korrektur" der Begriffe...

skymind  02.04.2020, 11:26
@Strolchi2014

Und meine Antwort auf deinen ersten Kommentar 😉

wiki01  02.04.2020, 11:52
@skymind

Du hast recht, eigentlich bin ich beruflich präzise. Hier schien mir das nicht notwendig. Der Antworter hat das verstanden.

Danke für die Korrektur.

Das ist eine ernste Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html

Du musst bei der Polizei nicht aussagen aber ich würde dringend empfehlen dort kooperativ zu sein und viel viel viel Reue zu zeigen.