Muss ich die Tapete entfernen, wenn es im Mietvertrag steht?

6 Antworten

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In einem regulären handelsüblichen Formularmietvertrag stehend kommt es infolge dieser Forderung zur Unwirksamkeit der gesamten Klausulierung sowohl während als auch zum Ende der Mietzeit. So will es der BGH. Das hat nix mit der Tapetenart oder deren Abnutzung direkt zu tun. Die Forderung gälte unabhängig vom Zustand, schon deshalb ist sie unwirksam. Sie stellt zudem eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

Eine Individualvereinbarung läge nur dann vor und damit ihre Wirksamkeit, wenn der Mieter mit dem Mieter exakt vor Mietvertragsabschluss darüber verhandelt hat. Das glaube ich allerdings hier erfahrungsgemäß verneinen zu dürfen.

KLAR...wenn das so im Mietvertrag festgehalten ist, Du den Mietvertrag unterschrieben, somit akzeptiert hast dann JA!

das kommt immer auf das Geschriebene im Mietvertrag an, älterer MV, da können manche Sachen ungültig sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss man das machen, aber wir kennen Die Klauseln Deines Mietvertrages nicht und wissen nicht ob es ein Formularmietvertrag ist.

Ja, wenn dies individualvertraglich vereinbart ist, die Tapete verblichen oder verschlissen ist oder die Rauhfaser einen weiteren Renovierungsanstrich nicht trägt.

Nein, wenn es in einem Formularmietvertrag keine wirksame Renovierungsklausel gäbe, in einem Formularmietvertrg diese Klausel generell ohne Bezug auf Abnutzung unwirksam bestimmt ist oder die Wohnung in renovierungsbedürftigem Zustand angemietet worden wäre.

G imager761