Darf Vermieter im Mietvertrag spezielle, sehr teure Farbe verlangen, mit welcher nach dem Auszug die Wände bestrichen sein müssen?
Wir haben unsere Wohnung gekündigt, freundlicherweise machte unser Vermieter uns bald darauf aufmerksam, dass wir doch bitte beim Streichen darauf achten sollen, dass die neue Wandfarbe die Kriterien laut Mietvertrag erfüllt. Die Kriterien laut Mietvertrag sind
- Wände mit weißer Innen-Silikatfarbe
- Decke mit weißer Innen-Dispersionsfarbe
Ausgerechnet diese Farben sind aber mit die teuersten die überhaupt verwendet werden und kosten - soweit ich es bis jetzt gesehen habe, das dreifache, verglichen zu günstiger Standardfarbe aus dem Baumarkt.
Ist das rechtens, nur weil es im Vertrag hinterlegt ist? Oder beschränken sich die Ansprüche nicht nur auf die Farbe? Danke.
5 Antworten
War die Wohnung frisch renoviert als Du eingezogen bist?
Wenn nein dann musst Du gar nicht ronovieren,wenn doch dann darf der Vermieter die Farbe nicht vorgeben,auch nicht die Farbart,diese Klausel könnten alles rund ums Renovieren bei Auszug ungültig machen.Du musst die Arbeiten fachgerecht ausführen wenn Du renovieren musst,mehr kann der Vermieter nicht verlangen
Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, die Wohnung weiß zu streichen, aber die Farbauswahl ist eingeschränkt, da es sich um helle, neutrale Farben handeln muss. So hat es der BGH im November 2013 entschiede. In manchen Mietverträgen finden sich Klauseln zur Renovierung, die vom Mietrecht nicht gedeckt sind.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html
Ok,dann musst Du renovieren,das aber nur wenn im Mietvertrag keine starren Renovierungsklauseln festgelegt sind wie dad die Küche alle 3 Jahre und das Wohnzimmer alle 5 Jahre renoviert werden müssen,damit ist jede Renovierungsklausel ungültig und Du musst gar nicht renovieren.
Der Vermieter darf Dir nicht vorschreiben mit was für einer Farbe Du streichst,wie schon erwähnt,es muss fachgerecht sein,mehr nicht,Du kannst jede weisse Dispersionsfarbe der Baumarkt Hausmarken nehmen,ich rate da zu dem Artic Weiss von Bauhaus,das deckt sehr gut und ist mit 32,95 Euro recht preiswert,der Eimer hat 13,3 Liter,die anderen nur 10 Liter
Er wird schon seine Gründe haben, warum er bestimmte Vorgaben macht. Er verlangt keine bestimmte Marke, sondern nur eine bestimmte Art. Das dürfte sein gutes Recht sein. Weiß als Vorgabe kann er nicht zwingend verlangen.
Aber:
Bist Du sicher dass die Baumarktfarbe am Ende soviel günstiger ist? Was, wenn sie nicht richtig deckt und Du zwei oder dreimal streichen musst, was mit hochwertiger Farbe einmal gereicht hätte? Meine Erfahrung: Geh in ein Farbenfachgeschäft und lass Dich gut beraten. Du gibst zwar für den Moment mehr Geld aus, aber am Ende hast Du vermutlich doch gespart: Weniger Material, weniger Zeit, weniger Schweiß!
Tatsächlich darf der VM grundsätzlich fordern, dass etwa Mineral- oder Lehmputze mit besonders atmungsaktiven Farben renoviert werden müssen, um die bauphysikalische Eigenschaft zu erhalten.
Bei der Kostentragung käme es auf die Art der Vereinbarung an: Ist diese Vereinbarung einvernehmlich getroffen ("Die Vertragsparteien erklären übereinstimmend/sind sich einig/erkennen an" oder "Der Mieter erklärt/verpflichtet sich/sichert zu/..."), hat man sich daran auch zu halten. Ist sie formularmäßig vorgegeben, muss der Vermieter die Materialkostendifferenz zu vergleichbarer Innerdispersionsfarbe gleicher Qualität übernehmen.
Ja, kann er verlangen. Es geht dabei um die Art der Farbe. Silikatfarbe hat bestimmte Eigenschaften, die hier vielleicht gewünscht oder benötigt sind. Pampt man eine Dispersion drüber, sind diese Eigenschaften dahin. Das möchte der Vermieter mit dieser Vorgabe verhindern.
Diese jeweiligen verlangten Farben gibt es beide in billig und in teuer. Billig im Baumarkt mit schlechter Qualität, teuer im Fachgeschäft mit guter Qualität. Teuer ist besser, da höhere Deckkraft und weniger benötigte Anstriche, dadurch Ersparnis an Material und Zeit.
Mit was waren die Wände denn beim Einzug gestrichen? Ihr müsst die Wohnung jedenfalls nicht besser zurück geben, als ihr sie bekommen habt.
Wenn ihr eine unrenovierte Wohnung bezogen habt, müsst ihr garnicht streichen.
Die Wohnung war nicht renoviert, da der Vormieter aber dazu "verpflichtet" war (zumindest dachte er das), die Wohnung frisch renoviert abzugeben, haben wir das so unterschrieben. Wir haben also unterschrieben, die Wohnung frisch gestrichen übergeben bekommen zu haben. Man tut ja teilweise auch alles um eine gute Wohnung zu bekommen, ist doch so oder? Also da sieht man wieder, wie schnell man übervorteilt wird. Vielen Dank auf jeden Fall, auch für den Artikel.