Darf Vermieter im Mietvertrag spezielle, sehr teure Farbe verlangen, mit welcher nach dem Auszug die Wände bestrichen sein müssen?

5 Antworten

War die Wohnung frisch renoviert als Du eingezogen bist?

Wenn nein dann musst Du gar nicht ronovieren,wenn doch dann darf der Vermieter die Farbe nicht vorgeben,auch nicht die Farbart,diese Klausel könnten alles rund ums Renovieren bei Auszug ungültig machen.Du musst die Arbeiten fachgerecht ausführen wenn Du renovieren musst,mehr kann der Vermieter nicht verlangen

Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, die Wohnung weiß zu streichen, aber die Farbauswahl ist eingeschränkt, da es sich um helle, neutrale Farben handeln muss. So hat es der BGH im November 2013 entschiede. In manchen Mietverträgen finden sich Klauseln zur Renovierung, die vom Mietrecht nicht gedeckt sind.

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html

Er wird schon seine Gründe haben, warum er bestimmte Vorgaben macht. Er verlangt keine bestimmte Marke, sondern nur eine bestimmte Art. Das dürfte sein gutes Recht sein. Weiß als Vorgabe kann er nicht zwingend verlangen.

Aber:

Bist Du sicher dass die Baumarktfarbe am Ende soviel günstiger ist? Was, wenn sie nicht richtig deckt und Du zwei oder dreimal streichen musst, was mit hochwertiger Farbe einmal gereicht hätte? Meine Erfahrung: Geh in ein Farbenfachgeschäft und lass Dich gut beraten. Du gibst zwar für den Moment mehr Geld aus, aber am Ende hast Du vermutlich doch gespart: Weniger Material, weniger Zeit, weniger Schweiß!

Tatsächlich darf der VM grundsätzlich fordern, dass etwa Mineral- oder Lehmputze mit besonders atmungsaktiven Farben renoviert werden müssen, um die bauphysikalische Eigenschaft zu erhalten.

Bei der Kostentragung käme es auf die Art der Vereinbarung an: Ist diese Vereinbarung einvernehmlich getroffen ("Die Vertragsparteien erklären übereinstimmend/sind sich einig/erkennen an" oder "Der Mieter erklärt/verpflichtet sich/sichert zu/..."), hat man sich daran auch zu halten. Ist sie formularmäßig vorgegeben, muss der Vermieter die Materialkostendifferenz zu vergleichbarer Innerdispersionsfarbe gleicher Qualität übernehmen.

Ja, kann er verlangen. Es geht dabei um die Art der Farbe. Silikatfarbe hat bestimmte Eigenschaften, die hier vielleicht gewünscht oder benötigt sind. Pampt man eine Dispersion drüber, sind diese Eigenschaften dahin. Das möchte der Vermieter mit dieser Vorgabe verhindern.

Diese jeweiligen verlangten Farben gibt es beide in billig und in teuer. Billig im Baumarkt mit schlechter Qualität, teuer im Fachgeschäft mit guter Qualität. Teuer ist besser, da höhere Deckkraft und weniger benötigte Anstriche, dadurch Ersparnis an Material und Zeit.

Mit was waren die Wände denn beim Einzug gestrichen? Ihr müsst die Wohnung jedenfalls nicht besser zurück geben, als ihr sie bekommen habt.

Wenn ihr eine unrenovierte Wohnung bezogen habt, müsst ihr garnicht streichen.