Beschädigte Tapete bei Auszug
Liebe Leute,
eines ist klar, bei Auszug muss ich die gemietete Wohnung geräumt und besenrein übergeben.
Hier taucht nun bei mir die Frage auf, was denn die Mietsache ist bzw inwieweit ich Ausbesserungen vornehmen muss. Klar, Dübellöcher sind zu verschließen, aber was, wenn an einigen Stellen die Tapete von Katzenkrallen beschädigt sind? Ist diese Tapete dann auszutauschen, also doch zu renovieren?
Ich denke, wenn jetzt sogar die Integrität der Tapete geprüft wird - es doch immer zur Notwendigkeit der Renovierung führt.
Danke für Eure Antworten HengLi
7 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du die Wohnung in einem ordentlichen Zustand vorgefunden hast, als du eingezogen bist und so sollte die Wohnung auch bei deinem Auszug aussehen. DIe Katzenkrallen sind bestimmt auch durch die Tapeten durch und haben die Wände beschädigt... Lies deinen Mietvertrag durch und rede mit deinem Vermieter darüber, was zu tun ist.
Was Du zu tun hast, steht in Deinem Mietvertrag, und den kennt hier niemand...
Im speziellen Fall der Katzenkratzer stellt sich die Frage, ob die Katzenhaltung erlaubt war, diese also im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache entstanden sind, oder ob die Katzen ohne Genehmigung gehalten wurden, dann sind die Tapeten in jedem Fall zu erneuern, egal was im Vertrag steht, denn dann ist dies außerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache passiert...
Sind Tapeten vom Haustier beschädigt worden löst das keine Renovierungsverpflichtung aus, vielmehr entsteht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.
Klar den Anspruch hat der Vermieter. Aber warum sollte das mit vertragsgemäßer Katzenhaltung zu tun haben. Eine vertragsgemäße Katze darf also Beschädigungen an der Mietsache....?
Aber warum sollte das mit vertragsgemäßer Katzenhaltung zu tun haben. Eine vertragsgemäße Katze darf also Beschädigungen an der Mietsache....?
Korrekt...
Denn ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarungen sind sämtliche Abnutzungen aus vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache mit der Miete abgegolten. Das gilt auch für Abnutzungen aus der vertragsgemäßen Haltung von Katzen, genauso wie für Bohrlöcher o.ä. . Für jede andere Regelung bedarf es einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, die hier mutmaßlich nicht vorliegt (zumindest ist davon nirgends etwas erwähnt)...
Wenn von Beschädigung die Rede ist , kann das aber nicht vertragsgemäß sein auch dann nicht wenn das Haustier durch den VM genehmigt war. Also man unterscheide vertragsgemäße Abnutzung und Beschädigung.
Rechtlich gibt es da keine Unterscheidung, auch eine Abnutzung ist eine Beschädigung, und jede Beschädigung ist auch eine Abnutzung. Der Unterschied ist allein, ob dies vertragsgemäß oder rechtswidrig stattfand...
Um das zu verdeutlichen: Ein Bohrloch ist nach dieser Interpretation definitiv eine "Beschädigung", und keine "Abnutzung". Dennoch ist dies, sofern es vertragsgemäß ist, mit der Miete abgegolten. Und genau so verhält es sich bei Beschädigungen/Abnutzungen durch die Katze auch...
Hier taucht nun bei mir die Frage auf, was denn die Mietsache ist bzw inwieweit ich Ausbesserungen vornehmen muss. Klar, Dübellöcher sind zu verschließen, aber was, wenn an einigen Stellen die Tapete von Katzenkrallen beschädigt sind? Ist diese Tapete dann auszutauschen, also doch zu renovieren?
Wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, oder es keine Renovierungsklausel gibt, muss auch nicht renoviert werden.
es doch immer zur Notwendigkeit der Renovierung führt
Wieso? Ich habe keine Katze und bin mir ziemlich sicher, dass die Tapeten in meiner Wohnung unbeschädigt sind.
Wenn du sie kaputt gemacht hast - wer soll es denn zahlen?
Der Nachmieter, der gerade einen Umzug bezahlen muss oder der Vermieter, der sich einen neuen Mieter suchen muss und vielleicht in der Zwischenzeit mit Zahlungsausfällen rechnen muss?
Wenn du sie kaputt gemacht hast - wer soll es denn zahlen?
Der Vermieter, denn genau dafür zahlt der Mieter Miete...
oder der Vermieter, der sich einen neuen Mieter suchen muss und vielleicht in der Zwischenzeit mit Zahlungsausfällen rechnen muss?
Genau der, dafür bekommt er Miete, der Rest ist sein unternehmerisches Risiko...
Wenn überhaupt Schadenersatzpflicht, nicht -anspruch, und ob das so ist, hängt davon ab, ob die Katzenhaltung vertragsgemäß war oder nicht...