Frage zum Mietvertrag. Rechtens?
Hallo.
Habe heute meinen Mietvertrag bekommen und anbei war dieses Schreiben.
Vorab muss ich erklären, in der Wohnung liegt nicht fachgerecht verlegter Laminat vom Vormieter. Mein Vermieter hat mir telefonisch verboten diesen zu entfernen, weil dort Asbest drunter liegt.
Ist das rechtens?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Selbstverständlich ist das rechtens. Oder wurde Dir im Mietvertrag erlaubt, den verlegten Bodenbelag zu entfernen? Du gehast gemietet wie gesehen und es war für den Mietvertragsabschluss durch Dich vermutlich nicht Bedingung, dass Du den vorhandenen Boden durch einen neuen ersetzen darfst.
Das Schreiben drückt noch kein Verbot aus, kann aber bedeuten, dass nur eine Fachfirma den alten Belag entfernen und für eine neuen vorbereiten darf. Das telefonische Verbot bezieht sich vermutich darauf, dass Du selbst nicht Hand anlegen darfst.
Doch, es war Bedingung, weil der Boden der liegt absolut nicht schön aussieht. Deswegen ärgere ich mich ja so...
Der Vermieter hat korrekt gehandelt.
Allerdings, wenn das Laminat Mängel aufweist, ist der Vermieter verpflichtet, neues zu verlegen. Und das auf seine Kosten.
Ich finde das Schreiben gut!
Endlich mal ein Vermieter, der seiner Hinweispflicht nachkommt und seine Mieter informiert.
Es sagt nicht, dass du den Boden nicht erneuern darfst (grundsätzlich), sondern nur, was dabei passieren kann und dass du dich in dem Fall mit ihm vorher in Verbindung setzten musst. Vermutlich weil er will, dass eine Fachfirma den Boden tauscht.
Damit, dass er dich das Ding hat unterschreiben lassen, bekommt er eine fachgerechte Reinigung bezahlt (von dir!), wenn du dich nicht daran hälst. Und dass von den Arbeiten eine Gefahr ausgeht, bei der die gesamte Wohnung kontaminiert werden kann. Was gesundheitsschädlich ist.
Das passt nicht! Was sagt der VM dazu? Defekt dürfen sie nicht sein.
Der Vermieter hat eine Firma beauftragt die diese kaputten Platten überspachteln soll.
Die Spachtelung wird aber nicht haften, wenn die Platten schon lose sind.
Es gab 2013/14 ein Berliner Urteil. google mal danach. der Mieterverein schreibt auch etwas dazu
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl035.htm
Was mich an der ganzen Angelegenheit nur irritiert, ist, dass im Gäste-WC diese Flexplatten offen und kaputt herum liegen. Und das schon seit über 3 Jahren... Diese sollen jetzt nur übergespachtelt werden. Ist dann nicht der Vermieter verpflichtet die Wohnung fachgerecht zu reinigen, evtl sogar zu sanieren?