Muss ich die offene Rechnung des Pflegeheims bezahlen?
Hallo
Ende Oktober ist meine Mutter verstorben, ich habe vor das Erbe auszuschlagen
Ich habe das Konto aufgelöst und nun eine Rechnung vom Pflegeheim bekommen, muss ich nun warten bis sich das Gericht meldet um handeln zu können oder kann ich vom restlichen Geld meiner Ma das Heim bezahlen, ohne das das Gericht das Geld von mir zurückverlangt. Da ich das Erbe ausschlagen werde hab ich ja kein Anspruch mehr darauf?
7 Antworten
Tatsächlich ist deine verstorbene Mutter die Schuldnerin. Wenn du (noch) Zugriff auf ihr Konto hast, kannst du davon die offene Rechnung begleichen, auch wenn du kein Erbe bist.
Ich gehe davon aus, dass der/die Fraqgesteller/in eine über den Tod hinausgehende Kontovollmacht hat.
Eine Vollmacht ist lediglich die Berechtigung nach außen (z.B. gegenüber der Bank), Verfügungen vorzunehmen. Die Vollmacht für sich allein stellt aber noch keinen Auftrag dar, tatsächlich Verfügungen vorzunehmen. Das Recht derartige Verfügungen vorzunehmen oder anzuordnen geht mit dem Erbfall auf die Erben über.
Das ist so aber völlig falsch!
Normalerweise kommst du doch an das Geld gar nicht ran, bis das Erbe geklärt ist. Die Konten eines Verstorbenen werden sehr schnell gesperrt.
Wie dem auch sei, ich würde in dem Heim anrufen und Bescheid sagen, dass die Erbschaft erst noch geklärt werden muss und sie sich etwas gedulden mögen.
Das mit dem auflösen vom Konto kam seitens der Bank, als wir ihnen
mitteilten das meine Mutter verstorben ist. Ich hatte eine Vollmacht
also traf es mich.
Ich bin der Meinung, dass Sie als über den Tod Ihrer Mutter hinaus Bevollmächtigter berechtigt sind, deren "Schulden" (also gegenüber dem Heim) aus ihren Mitteln zu tilgen. Solange die (noch unbekannten) Erben Ihre Vollmacht nicht widerrufen haben (was sie tun könnten), können Sie die Verfügungen treffen, die im Interesse Ihrer Mutter liegen. Und dazu gehört sicher, ihre Heimkosten aus ihren Mitteln zu zahlen. Da nach dem Tod Ihrer Mutter diese Schulden auf die Erben übergehen, haben sie letztendlich - als Geschäftsführer ohne Auftrag - auch für diese eine Schulden tilgende Verfügung getroffen. Das kann Ihnen nicht vorgeworfen werden. Nur wenn Sie von Mutters Geld eigennützige Verfügungen getroffen hätten, könnten die Erben von Ihnen Erstattung verlangen.
Du hast ab dem Todestag genau 6 Wochen Zeit, dich beim Nachlassgericht zu melden! Ende Oktober ist deine Mutter verstorben und heute ist schon Mitte Dezember!
Für eine Erbausschlagung ist es zu spät. Immerhin hast du die Konten aufgelöst und das hättest du nicht tun dürfen.
Somit hast du das Erbe angenommen.
Die Ausschlagungsfrist läuft allerdings erst mit Kenntnis vom Todesfall an. Sie muss daher heute noch nicht zwingend verstrichen sein.
Die Papiere vom Amtsgericht sind ausgefüllt und seit Wochen warten wir auf eine Antwort, aber es kommt nichts. Wir sind 3 Brüder und haben allesamt vor kein Erbe anzutreten. Das mit dem auflösen vom Konto kam seitens der Bank, als wir ihnen mitteilten das meine Mutter verstorben ist. Ich hatte eine Vollmacht also traf es mich.
Wenn du das Erbe ausschlägst hast du keinen Anspruch auf irgendwas was Geld wert ist. Du darfst nichts davon verwenden. Keinen Cent. Ihr Konto nicht auflösen. Die Heim-Rechnung aber auch nur bezahlen wenn du Erbe bist, davon geht das Heim aus.
Nein. Wo nimmst du die Berechtigung dazu her?
Mit dem Tod wird der Erbe oder die Erbengemeinschaft Gesamtrechtsnachfolger. Automatisch und sofort. Und ausschließlich der Erbe darf darüber befinden, ob und welche Rechnungen bezahlt werden. kann ja auch sein, dass die Forderung unberechtigt ist oder der Nachlass überschuldet. Eigenmächtig mit fremden Geld fremde Schulden zu bezahlen ist nicht zulässig!