meine Mama ist vor kurzem verstorben im Pflegeheim sie hat Schulden und Heimkosten stehen auch noch aus was passiert wenn man das Erbe ausschlägt?
10 Antworten
Alle Schulden des Verstorbenen gehen mit seinem Tode in das Nachlassvermögen über und sorgen somit dafür, dass dieses geschmälert wird oder sogar nur noch aus Schulden besteht.
Mein Rat ist, das Erbe - innerhalb von 6 Wochen - auszuschlagen und alle Anspruchsteller an den Nachlassverwalter zu verweisen.
Ungeachtet dessen bist Du allerdings dazu verpflichtet für die Beerdigungskosten aufzukommen. Die Regulierung dieser Kosten erfolgen nicht über das Nachlassgericht, sondern das Friedhofsamt und der Bestatter wenden sich direkt an Dich.
Du könntest das Erbe ausschlagen (Frist einhalten!) - Dann würdest du nichts erben - auch keine Schulden.
Sollte der Nachlass der Mutter allerdings nicht ausreichen, um ihre Bestattung zu zahlen, könntest du für diese Kosten ggf. herangezogen werden.
Vom zuständigen Gericht wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der schaut nach, was an Vermögen (Geld- oder Sachwerte) des Verstorbenen da ist, und ob von den Sachwerten etwas verkauft werden kann. Damit würden dann die Schulden ganz oder teilweise bezahlt. Da das im Fall deiner Mutter unwahrscheinlich ist, gehen die Gläubiger leer aus.
Du brauchst also für die Schulden deiner Mutter nicht aufzukommen. Allerdings bekommst du auch nichts aus dem Nachlass, nicht mal Fotoalben zur Erinnerung.
Vom zuständigen Gericht wird ein Nachlassverwalter eingesetzt
Wenn jemand das beantragt, nicht von Amts wegen.
nicht mal Fotoalben zur Erinnerung.
Dieses Detail ist nicht ganz korrekt.
Zwar hat man formal keinen rechtlichen Anspruch auf solche Dinge, wenn man das Erbe ausschlägt.
Aber Dinge mit rein ideellem (!) Wert können und werden einem trotzdem üblicherweise zugestanden, wenn man den Nachlassverwalter lieb bittet. Alles, wofür sich der Nachlassverwalter die Entsorgung sparen würde, kann er einem auch alternativ zugestehen.
Anders sieht es nur beispielsweise bei einem mit Gold versetzen Fotoalbum aus, wo es auch um einen gewissen Materialwert des Buches geht u.ä.
Hallo,
es gibt ein ähnliches Urteil schon dazu...
OLG Oldenburg - Beschluss vom 21.12.2016 - 4U 36/16
Vielleicht hilft dir das weiter.
Lg
Dann schaut das Pflegeheim in die Röhre, wenn kein Nachlass vorhanden ist.
Sie müssen allerdings u.U. im Rahmen der Unterhaltspflicht für die Bestattung der Mutter aufkommen. Ist ihnen das finanziell nicht zuzumuten, dann springt das Sozialamt ein.