Erbausschlagung, was passiert mit dem Überschuss aus der Sterbegeld Versicherung?
Hallo! Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Sie hatte eine Sterbegeldversicherung. Die gesamte Familie hat das Erbe ausschlagen. Was passiert mit dem Restüberschuss vom Sterbegeld? Als Verfügungsberechtigter ist mein Vater eingetragen, der ist aber schon vor 2 Jahren verstorben. Da alle das Erbe ausschlagen haben ist die Frage wer nun das Geld bekommt??? Mache ich mich strafbar wenn ich es mir ausbezahlen lasse? Nicht das das Erbe dann als angetreten gilt wenn ich den Überschuss annehmen würde. Ich hoffe jemand weiß Rat und kann mir helfen. Interessant wäre noch zu wissen wem das Geld dann zusteht, wenn es keiner aus der Familie annehmen dürfte?
Lg und vielen Dank
4 Antworten
Nicht das das Erbe dann als angetreten gilt wenn ich den Überschuss annehmen würde.
Und genau das ! würde geschehen.
Warum schlagt Ihr alle das Erbe aus? Ja - weil Ihr davon ausgeht, dass Schulden bestehen .
Ergo wenn sich an irgendeiner Ecke ein Guthaben ergibt, so wird dieses zur Schuldendeckung herangezogen.
Da alle das Erbe ausschlagen haben ist die Frage wer nun das Geld bekommt???
Stirbt der Begünstigte der Versicherung vor dem Versicherungsnehmer, ohne das ein neuer Bezugsberechtigter ernannt werden, fällt die Versicherungssumme bei widerruflichem Bezugsrecht, dem Regefall, im Leistungsfall dem Nachlass der Versicherten zu und gehört damit den berechtigten Erben.
Daher fällt es den nunmehr rechtsnachfolgenden Erben, bei allseitiger Ausschlagug dem Landesfiskus an.
G imager761
Aber die Beerdigungskosten werden für meine Mutter doch von der Sterbegeldversicherung getragen oder nicht?
Nein. Die lediglich so genannte Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Tod, die eine Versicherungssumme beim Eintritt des Todes ihres Versicherten ausbezahlt.
Nur wenn der benannte Bezugsberechtigte die rechtzeitig gefordert und ausbezahlt bekommen hätte, bestünde ein direkter Anspruch kraft Bezugsrechts außerhalb des Erbrechts.
Wenn die rechtsnachfolgenden Erben dem mit dem Bezugsrecht vom Versicherten erklärten Auftrag, die Summe dem Berechtigten auszubezahlen widersprochen hätten oder der Berechtigte eben verstirbt, ohne das ein anderer benannt worden wäre, fällt die Versicherungsleistung dem Versicherten, nunmehr seinem Nachlass und damit den Erben zu.
In deinem Fall ist das der Landesfiskus, wenn alle Erben der Erblasserin ausschlagen.
G imager761
Heißt das auf gut deutsch das ich die Kosten der Beerdigung zu tragen habe? Und die Versicherung kommt nicht auf, weil mein Vater der das Bezugsrecht hatte vor meiner Mutter gestorben ist?
Ich bin mir sicher das meine Mutter von solchen rechtlichen Dingen keine Ahnung hatte, sonst hätte sie mich ja nach dem Tod meines Vaters als Bezugsberechtigten angegeben. Das wäre ja echt mal ein Doppelschlag. Erst verliert man seine Mutter und dann kommt man noch selber in finanzielle Probleme, weil die Versicherung die für die Beerdigung abgeschlossen war nicht zahlen muss...
Sie hätte sich durchaus denken können, dass die Versicherungsumme nunmehr ihren Erben gehört, wenn der namentlich verfügte Bezugsberechtigte vorverstorben ist.
Das du ihren Nachlass und damit die Versicherungsleistung ausschlägst, hingegen nicht.
Man kann sich eben nicht die Rosinen (Versicherungssumme) aus dem Erbkuchen herauspicken und die Krümel (Verbindichkeiten) den Gläubigern überlassen.
Wenn es dich tröstet: Die Kosten einer angemessenen Beerdigung hättest du als Sohn, nicht nur als Erbe, ohnehin zu tragen. Auch aus eigener Tasche.
Meine Frau hat heute mit der Versicherung gesprochen, die Beerdigung wird die Versicherung tragen.
Was mit eventuellem Restgeld ist ist mir egal.
Das überschüssige Geld kommt in die Erbmasse. Da ihr alle das Erbe ausgeschlagen habt, wegen erheblicher Verschuldung denke ich mal, wird der Überschuß dann unter den Gläubigern entsprechend aufgeteilt.
Das Geld geht in die Erbmasse über und ab da hängt es von Testament & Co ab wer davon was bekommt. Ohne amtlichen Abschluss der Erbschaftsangelegenheit würde ich das Geld jedoch nicht anfassen. Das kann dich in schöne Schwierigkeiten bringen
Aber die Beerdigungskosten werden für meine Mutter doch von der Sterbegeldversicherung getragen oder nicht? Wenn man googelt bekommt man oft die Antwort das die Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse zählt.